Reaktion auf steigende Nachfrage für medizinische Zwecke
Kanton Schaffhausen vereinfacht Cannabisverkauf

Symbolbild Hanf | Foto: Symbolbild Hanf

Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen stimmt – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren – der geplanten Verschiebung von Cannabis zu medizinischen Zwecken von den verbotenen zu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen Betäubungsmitteln zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält.

Bisher laufen medizinische Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln mehrheitlich über das System der betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmebewilligungen durch den Bund. Die wachsende Behandlungsnachfrage von Patientinnen und Patienten und die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten aus der klinischen Praxis haben den Bundesrat nun dazu bewogen, die heutige Einstufung von Cannabis zu medizinischen Zwecken als verbotenes Betäubungsmittel aufzuheben.

Mit der Gesetzesrevision sollen die Voraussetzungen geschaffen beziehungsweise verbessert werden, das Heil- und Palliativpotenzial von Cannabis als Arzneimittel zu erschliessen und mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand kranken Menschen zugänglich zu machen.

Die Regierung des Kantons begrüsst die Gesetzesvorlage, regt aber – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren – angesichts möglicher Vollzugsprobleme für die Polizei an, dass Patientinnen und Patienten über ein Dokument verfügen sollten, welches ihre Berechtigung zum Empfang von Cannabisarzneimitteln bescheinigt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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