Beschlüsse müssen im Nachhinein noch legitimiert werden
Kanton mit regionalen Rettungsschirm und Nachtragshaushalt

Thurgau Medienkoferenz | Foto: Nur am Anfang konnte noch in Präsenz-Medienkonferenzen über die Schritte der Kantonsregierung informiert werden. swb-Bild: Archiv
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Kanton Thurgau. Am 13. März hat der Thurgauer Regierungsrat die ausserordentliche Lage beschlossen. Seither hat der Regierungsrat im Zusammenhang mit dem Coronavirus einige Entscheide gefällt. Diese sind sofort in Kraft getreten, müssen vom Grossen Rat aber noch genehmigt werden. Deshalb legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Sammelbotschaft mit sechs Beschlüssen vor. Darin enthalten sind auch zwei Finanzanträge von insgesamt 70 Millionen Franken: Ein Nachtragskredit für die Finanzierung der Pandemie-Bekämpfung im Thurgau von 50 Millionen Franken sowie ein Antrag, den Spezialfonds COVID-Härtefälle von 20 Millionen Franken aus dem Ergebnis der Rechnung 2019 zu finanzieren.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Cov-2) und der Zunahme der durch das Virus hervorgerufenen Krankheitsfälle (COVID-19) ergriffen der Bundesrat und der Regierungsrat verschiedene Massnahmen, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Pandemie abzufedern und zu bewältigen. Am 13. März hat der Regierungsrat die ausserordentliche Lage beschlossen und der Regierungsrat sah sich gezwungen, eine Reihe von Sofort- und Notmassnahmen zu treffen. Bei grosser Not oder schwerer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kann der Regierungsrat gemäss Kantonsverfassung Notstandsmassnahmen beschliessen. Über getroffene Notstandsmassnahmen ist der Grosse Rat unverzüglich zu informieren. Genehmigt der Grosse Rat die Notstandsmassnahmen, bleiben sie gültig. Spätestens nach einem Jahr treten sie ausser Kraft. Deshalb legt der Regierungsrat dem Grossen Rat nun eine Sammelbotschaft vor, die sechs Beschlüsse des Regierungsrats sowie einen Antrag für einen Nachtragskredit enthält.

Erstens hat der Regierungsrat dem Kantonalen Führungsstab für die Dauer der ausserordentlichen Lage eine Finanzkompetenz von 200 000 Franken für einmalige und 50 000 Franken für wiederkehrende Ausgaben erteilt. Der Finanzrahmen für sämtliche Ausgaben beträgt eine Million Franken. Zweitens hat der Regierungsrat entschieden, dass die Vorstände der Zweckverbände des Kantons Thurgau anordnen können, dass die Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019, das Budget 2020 und weitere für die Delegiertenversammlungen im Frühjahr 2020 vorgesehene unaufschiebbare Geschäfte auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form stattfindet. Drittens hat der Regierungsrat den Gemeinderäten der Politischen Gemeinden, den Behörden der Schulgemeinden und den Bürgergemeinden die Möglichkeit gegeben, dass für die Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019 und das Budget 2020 anstelle einer Gemeindeversammlung eine ausserordentliche Urnenabstimmung durchgeführt wird. Zudem wird der Termin für die Genehmigung der Jahresrechnung der Politischen Gemeinden, der Schulgemeinden und der Bürgergemeinden bis Ende des Jahres 2020 erstreckt. Viertens hat der Regierungsrat zur Vereinheitlichung die gleichen Regelungen auch für die Fristen bei kantonalen und kommunalen Volksbegehren angeordnet wie der Bund. Der Fristenstillstand dauert bis am 31. Mai 2020.

Unterstützung für Wirtschaft, Kultur und Sport

Die Beschlüsse fünf und sechs betreffen das kantonale Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Einerseits hat der Regierungsrat in Ergänzung des vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmenpakets in der Höhe von 52 Milliarden Franken ein kantonales Massnahmenpaket verabschiedet. Dieses soll Akteure der Thurgauer Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen, die nicht von den Massnahmen des Bundesrates abgedeckt werden. Zudem soll es die Wirkung der Bundesmassnahmen verstärken – mit dem Ziel, die Substanz der Thurgauer Wirtschaft sowie der Sport- und Kulturlandschaft zu erhalten. Der Kanton Thurgau schafft weiter einen Spezialfonds über 20 Millionen Franken, der Kreditausfallgarantien zugunsten von Bankkrediten vorsieht. Dieser Spezialfonds greift subsidiär zu den bereits in Kraft gesetzten Massnahmen des Bundes. Auch Selbständigerwerbende, die nachweislich Liquiditätsprobleme aufgrund der Coronakrise haben, können vom Thurgauer Programm profitieren. Aus dem Spezialfonds COVID-Härtefälle können Kredite durch Banken im Rahmen von 100 Millionen Franken gesprochen werden. Der Kanton übernimmt für diese Kredite eine Ausfallgarantie von 85 Prozent, die restliche Garantie von 15 Prozent leistet die kreditgebende Bank. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die 20 Millionen Franken für den Spezialfonds COVID-Härtefälle aus dem Gewinn der Rechnung 2019 zu finanzieren.

Botschaft_betreffend_Genehmigung_der_Notstandsmassnahmen_im_Zusammenhang_mit_COVID-19,_inklusive_COVID-Nachtragskredit.pdf [pdf, 6.0 MB]

Kanton kann die zusätzlichen Kosten auffangen

Ausserdem beantragt der Regierungsrat einen Nachtragskredit von 50 Millionen Franken in der Form eines Verpflichtungskredites für die Kostenfolgen der Coronakrise. Insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung fallen hohe Kosten an für die Pandemiebekämpfung. Sie wurden unter der Annahme geschätzt, dass die ausserordentlichen Massnahmen bis Ende Mai 2020 grundsätzlich bestehen bleiben und ab Juni 2020 wieder Normalbetrieb herrscht. Falls verschiedene Massnahmen verlängert werden müssen, wird rechtzeitig ein weiterer Antrag für einen Nachtragskredit gestellt. Dank der ausgezeichneten Finanzlage des Kantons Thurgau können die zusätzlichen Kosten voraussichtlich gut aufgefangen werden. Der Grosse Rat berät die Botschaft an seiner nächsten Sitzung. Diese findet am 6. Mai 2020 in der Rüegerholzhalle in Frauenfeld statt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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