Mehr Personengruppen können sich für einen Impftermin vormerken lassen
Impfwarteliste des Landkreises erweitert

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Landkreis Konstanz. Auf die Impfwarteliste des Landratsamts Konstanz können sich neben Landkreisbürgerinnen und -bürgern über 70 Jahren auch Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, eintragen, teilt das Landratsamt Konstanz mit. Folgender Personenkreis kann sich aktuell in die Kreis-Warteliste eintragen: Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression (zur Gruppe der Personen mit schwerer psychiatrischer Erkrankung zählt auch die Gruppe der Menschen mit seelischer Behinderung im Sinne des SGB IX), Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen (Zu dieser Gruppe gehören auch Personen, die ein hohes Schutzbedürfnis aufgrund einer laufenden, geplanten oder sich im Krankheitsverlauf ergebenden notwendigen und/oder zeitkritischen Krebsbehandlung haben, die im Falle einer Infektion oder eines positiven Testes aufgeschoben oder abgebrochen werden müsste, wodurch deren Überlebens- oder Heilungsprognose und/oder deren Lebensqualität kurz-, mittel-und langfristig erheblich beeinträchtigt werden könnte. Personen in dieser Gruppe können insbesondere anhand einer krebsbezogenen ICD-Diagnose mit dem Zusatzkennzeichen „G“ (Gesicherte Diagnose) identifiziert werden. Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung, Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen, Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, Personen mit chronischer Nierenerkrankung sowie Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

Außerdem muss sich der Wohnsitz der Impfwilligen im Landkreis Konstanz befinden und die Personen dürfen nicht für eine Impfung in ihrer Gemeinde (Gemeindeimpftag) oder bei ihrem Hausarzt vorgemerkt sein. Die Nach- weise sind zwingend durch ein amtliches Ausweisdokument und bei einer der oben genannten Erkrankung zusätzlich durch ein ärztliches Attest zu erbringen. Sollte es durch Falschangaben zu einer Terminvergabe kommen, wird die Person im Kreisimpfzentrum abgewiesen - auch wenn grund- sätzlich eine priorisierte Impfberechtigung besteht.

Eine Eintragung in die Warteliste erfolgt unter www.LRAKN.de/kiz-warteliste. Mitarbeitende des Landratsamtes rufen die Impfwilligen dann für eine Terminvereinbarung zurück, teilt das Landratsamt mit.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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