Anträge beim Ministerium noch bis zum 30. Oktober möglich
Hilfe nach den Frostschäden vom April

Frostschäden | Foto: Für die kapitalen Frostschäden - im abgefrorene Weintriebe - soll es Ausgleichszhahungen geben. swb-Bild: of/Archiv
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  • Foto: Für die kapitalen Frostschäden - im abgefrorene Weintriebe - soll es Ausgleichszhahungen geben. swb-Bild: of/Archiv
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Kreis Konstanz. Die Spätfröste in den Nächten vom 19. bis 22. April haben zu großflächigen Frostschäden in der Landwirtschaft, insbesondere im Obstbau, geführt. Für betroffene landwirtschaftliche Betriebe besteht nun die Möglichkeit, finanzielle Hilfen zu beantragen.

Voraussetzung ist, dass der betriebliche Gesamtschaden mindestens 6.000 Euro beträgt. Für den finanziellen Teilausgleich der frostbedingten Ertragsausfälle wird bei der Schadensermittlung jede einzelne Kulturart eines landwirtschaftlichen Betriebes berücksichtigt, bei der dieses Jahr mehr als 30 Prozent Ertragseinbußen gegenüber der Normalerzeugung (Durchschnitt aus den Jahren 2014 bis 2016) aufgetreten sind.

Anträge auf Frosthilfe können bis 30. Oktober 2017 beim Amt für Landwirtschaft, Winterspürer Str. 25, 78333 Stockach, gestellt werden. Dort erhalten Antragsteller weitergehende Auskünfte sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Erforderlich ist hierfür eine Terminvereinbarung unter Tel.: 07531 800-2966.

Alle Obst- und Weinbaubetriebe, die dem Amt für Landwirtschaft bekannt sind, wurden inzwischen angeschrieben. Betriebe, die kein Anschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Amt für Landwirtschaft in Verbindung zu setzen.

Auf der Infodienstseite des Ministeriums Ländlicher Raum unter www.landwirtschaft-bw.de finden Antragsteller weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen. Die Antragsunterlagen liegen auch im Amt für Landwirtschaft zur Selbstabholung bereit.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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