Urteil des Amtsgericht Singen als »Altlast«
Georgier muss vor Asylantrag erst mal ins Gefängnis

Konstanz. Am heutigen Mittwoch wurde der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Emmishofer Zoll ein 34-jähriger Georgier durch die Schweizer Behörden übergeben.

Die Person stellte in der Vergangenheit zwar in der Schweiz ein Asylgesuch, nach eingehender Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Folglich wurde der Mann gegen 8:30 Uhr im Rahmen der Dublin III - VO an die deutschen Beamten überstellt.

Theoretisch hätte der Georgier nun einfach die Wache verlassen und sich auf den Weg zur nächstgelegenen Dienststelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge machen können. Die Beamten schauten jedoch genauer hin und erkannten bei der Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen einen offenen Haftbefehl gegen den Mann. Demnach verurteilte ihn bereits im Jahr 2013 das Amtsgericht Singen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe. Bisher hatte der34-Jährige die Strafe nicht bezahlt und auch diesmal konnte er die geforderte Summe nicht aufbringen.

Statt einer beschaulichen Weiterreise zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss er nun also erst einmal eine 16-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Eine Streife brachte den Mann in die JVA Konstanz.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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