900 anhängige Verfahren sorgten für dringenden Handungsbedarf
Gemeinderat verschärft Zweckentfremdungsverbot

Konstanz Luft | Foto: Wegen des starken Wohnungsdrucks hat die Stadt Konstanz per Gemeinderatsentscheid das Zweckenftremdungsverbot für Wohnungen verschärft.
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  • Foto: Wegen des starken Wohnungsdrucks hat die Stadt Konstanz per Gemeinderatsentscheid das Zweckenftremdungsverbot für Wohnungen verschärft.
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Konstanz. Der Konstanzer Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom Donnerstag, dass Wohnraum künftig maximal sechs Wochen als Ferienwohnung genutzt werden darf. Bislang war dies bis zu sechs Monaten im Kalenderjahr möglich. Der Rat beschloss zu besseren Rechtssicherheit die Änderung als Satzung.

Der Hintergrund: Die bisher bearbeiteten rund 900 Anfragen und eingeleiteten Verfahren zeigen, dass im Bereich des Zweckentfremdungsverbots insgesamt weiterhin deutlicher Handlungsbedarf besteht, stellte die Stadtverwaltung klar. Die Entscheidung fiel laut Protokoll mit 22 gegen 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen.

Bereits 30 Wohneinheiten wurden im Verlauf der eingeleiteten Verfahren bisher wieder ihrer Zweckbestimmung zugeführt.

In den Jahren 1972-2006 galt in Konstanz bereits ein gesetzliches Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Geltungsbereich des Verbots durch das Land Baden-Württemberg für diejenigen Städte festgelegt, in welchen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen nach Ansicht des Gesetzgebers besonders gefährdet war. Die Universität wie die HTWG Konstanz gelten als stark belastende Faktoren für den lokalen Wohnungsmarkt.

Aufgrund einer vermeintlichen Entspannung des Wohnungsmarkts wurde dieses gesetzliche Verbot über das Jahr 2006 hinaus nicht mehr verlängert. Durch das vom Landtag am 18.12. 2013 beschlossene Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) wurde stattdessen die Grundlage geschaffen, bei Bestehen einer Wohnraummangellage kommunale Verbote der Zweckentfremdung von Wohnraum zu erlassen. Der Gemeinderat der Stadt Konstanz machte von dieser Möglichkeit mit Beschluß vom 3. 3. 2015 Gebrauch, allerdings für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Eine Reduzierung der 6-Monatsfrist auf einen Zeitraum von insgesamt bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ermöglicht es weiterhin, während des eigenen Urlaubs oder sonstiger Abwesenheit, die „eigene“ Wohnung oder das „eigene“ Haus als Ferienwohnung anzubieten. Die Wohnung wird ansonsten aber im üblichen Sinn weiter bewohnt und dem Wohnungsmarkt somit nicht mehr entzogen. Die Stadt München hat nach Auskunft der Stadtverwaltung eine ähnliche Vorgehensweise entwickelt und läßt eine Nutzung als Ferienwohnungebenfalls für eine Dauer von maximal 6 Wochen zu. Dem folgte nun Konstanz.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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