Derzeit 879 Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften in Warteposition
Gemeinden werden durch Anschlussunterbringung herausgefordert

Flüchtlinge | Foto: Inzwischen sind die Notzelte für Flüchtlinge erst mal Vergangenheit. Dafür stehen die Gemeinden nur vor dem Problem der Anschlussunterbringung. swb-Bild: of / Archiv
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  • Foto: Inzwischen sind die Notzelte für Flüchtlinge erst mal Vergangenheit. Dafür stehen die Gemeinden nur vor dem Problem der Anschlussunterbringung. swb-Bild: of / Archiv
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Kreis Konstanz. Auch wenn derzeit kaum neue Flüchtlinge im Landkreis Konstanz ankommen und nur noch wenige der Unterkünfte des Landkreises voll ausgelastet sind, und erste der Zeltbauten bereits wieder abgebaut werden konnten, wie zum Beispiel in Singen an der Radolfzeller Straße, ist die Flüchtlingswelle von 2015 im Landkreis noch längst nicht bewältigt. Das machte Landrat Frank Hämmerle am Montag im Landkreis Konstanz deutlich. Rund 2.000 Flüchtlinge befinden sich nach seinen Angaben gegenwärtig noch in den Gemeinschaftsunterkünften, doch alleine 879 von ihnen hätten aufgrund inzwischen den Status erreicht, um in eine sogenannte Anschlussunterbringung zu wechseln. Dies Zahl werde bis zum Jahresende sogar noch auf rund 1.200 steigen, prognostizierte der Landrat. Für diese Personen ist dann aber der Landkreis nicht mehr zuständig, sondern die Gemeinden, vor allem die, in denen keine Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen wurden und die also ihre Quote mit der Bereitstellung von Anschlussunterkünften erfüllen müssten. Angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarkt können fast alle Gemeinden hier ihre Pflicht nicht erfüllen. Wie Landrat Hämmerle weiter informierte, seit im Zuge des Familiennachzugs bis Ende 2018 zudem mit rund 1.000 weiteren Personen zu rechnen, die noch untergebracht werden müssten. Über etwas 2.500 Plätze verfügt der Landkreis in seinen Gemeinschaftsunterkünften. Da der Platz trotzdem knapp werden könnte, meinte Landrat Frank Hämmerle, dass es dann durchaus möglich werden könnte, den Gemeinden die Flüchtlinge zur Unterbringen per Rechtsakt zuzuteilen, sagte er in der Sitzung. Das würde freilich bedeuten, dass die Gemeinden diese Personen dann irgenwie unterbringen müssten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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