Warnung vor Kückenlieferungen aus Nordrhein-Westfalen
Gelfügelpest droht in den Landkreis zurückzukehren

Hühnerstall | Foto: Vor allem durch Jungehnnenlieferungen aus Nordrhein-Westfalen droht im Landkreis ein Wiederaufflammen der Geflügelpest. swb-Bild: Archiv
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Kreis Konstanz. Ein aktuelles Vogelgrippe-Geschehen im Land Baden-Württemberg ist auf einen Betrieb in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Bisher gibt es in diesem Zusammenhang keinen Ausbruch im Landkreis Konstanz. Geflügelhalter im Landkreis Konstanz, die seit 1. März 2021 Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden jedoch gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt Konstanz zu melden.

Nachdem die Geflügelhalter in Baden-Württemberg bisher durch konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen einen Eintrag der Geflügelpest in ihre Bestände verhindern konnten, kam es nun doch noch zu Ausbrüchen in weiten Teilen des Landes. Auslöser für das Geschehen war der Ausbruch in einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn, Nordrhein-Westfalen. Dieser Betrieb belieferte zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg.

Die Hühner einiger Kontaktbetriebe zeigten binnen kurzer Zeit nach der Einstallung typische Symptome. Bisher sind über 60 Betriebe in Baden-Württemberg, insbesondere in Südbaden betroffen. Bei zahlreichen dieser Haltungen erhärteten bereits die ersten Untersuchungsergebnisse den Verdacht auf Geflügelpest. Die Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, um das Geflügelpestgeschehen weiterhin im Griff zu behalten.

Bisher gibt es keinen Ausbruch im Landkreis Konstanz. Der Ansteckungsverdacht in einem Fall hat sich nicht bestätigt. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es weitere Kontaktbetriebe gibt, die noch nicht bekannt sind. Geflügelhalter im Landkreis Konstanz, die seit 1. März 2021 Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt Konstanz zu melden. Die Nachverfolgung der Lieferwege des Ausbruchbetriebs aus Nordrhein-Westfalen beschäftigt derzeit die Behörden des Landes.

Da das aktuelle Geschehen eindeutig auf den Betrieb in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen ist und nicht über Wildvögel eingetragen wurde, gilt derzeit keine kreisweite Aufstallungspflicht. Im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Haltungsbetrieb würden um den betroffenen Betrieb Restriktionsgebiete eingerichtet werden, in denen strenge Regeln für alle Geflügelbetriebe gelten. Derzeit gibt es im Landkreis Konstanz noch keine derartige Restriktionsgebiete.

Dennoch gilt es für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter weiterhin, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen besonders zu beachten und auffällige Verluste im Geflügelbestand umgehend beim Veterinäramt zu melden. Nur dadurch können die Geflügelbestände vor einem Eintrag des Erregers geschützt und eine weitere Verbreitung der H5N8-Infektionen vermieden werden.

Weiterhin werden verendete Wildvögel empfänglicher Arten (Greifvögel, Wasservögel, Rabenvögel) beprobt, damit ein wieder aufflammendes Geschehen auch in der Wildvogelpopulation so früh wie möglich erkannt werden kann. Vogelfunde dieser Art bitte bei den jeweiligen Städten und Gemeinden melden, damit diese Tiere eingesammelt und zum Veterinäramt gebracht werden können. Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst werden.

Das Veterinäramt Konstanz hat ein Bürgertelefon für Fragen zum Thema Geflügelpest eingerichtet. Dieses ist unter der 07531 800-2579 von Montag bis Donnerstag von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr und am Freitag von 8 - 12 Uhr erreichbar.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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