Im Landkreis Konstanz gibt es den zweiten Tag in Folge Lockerungen
Fünf Tage unter Fünfzig
Landkreis Konstanz. Erst am Samstag trat im Landkreis Konstanz Öffnungsschrit 2 der aktuellen Corona-Verordnung in Kraft. Schon einen Tag später kann sich die Kreisbevölkerung über weitere zusätzliche Lockerungen freuen, denn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis lag fünf Tage infolge unter 50. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Lockerungen aus Öffnungsschritt 2 nun wieder Treffen im öffentlichen oder privaten Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten erlaubt sind. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Auch für den Einzelhandel gibt es weitere Lockerungen. Geschäfte mit weniger als 10 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen maximal einen Kunden gleichzeichzeitig empfangen. Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern dürfen einen Kunden pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche empfangen. Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Die Testpflicht entfällt.
Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ohne Terminvereinbarung besucht werden, auch die Testpflicht entfällt hier es gelten aber weiterhin die Hygienevorschriften des § 17 Abs. 1 CoronaVO. Ab Montag, 31. Mai ist zudem wieder Schulbetrieb ohne Wechselmodell möglich und im Klassenverbund sind Sportausübung im Freien und Tagesausflüge gestattet. In der Gastronomie bleibt die Testpflicht weiterhin bestehen.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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