Verweis auf eigenes Gutachten aus Baden-Württemberg
Fluglärmbeirat lehnt Züricher Ostanflug-Konzept ab

Kreis Konstanz/ Stuttgart. Der deutsche Fluglärmbeirat für den Flughafen Zürich hat in seiner Sitzung am 11. April 2016 dem deutschen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung empfohlen, den Antrag der Schweiz auf Änderung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung abzulehnen. Das wurde am Montag aktuell mitgeteilt.

Mit diesem Antrag will die Schweiz auf deutscher Seite die Voraussetzungen schaffen, bei Anflügen auf die Ost-West-Piste 28 des Flughafens Zürich auch von Osten und Westen kommende Flüge zunächst über Südbaden zu führen. Mit einer Entflechtung von An- und Abflügen sollen Kreuzungspunkte vermieden und damit die Sicherheit des komplexen Pistensystems erhöht werden.

Gisela Splett, Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, erklärte dazu: „Die südbadischen Landkreise haben mit dem Gutachten nachgewiesen, dass das neue Ostanflugkonzept eine höhere Flugverkehrs- und -lärmbelastung in Südbaden bringen würde, und darüber hinaus auch Alternativen aufgezeigt. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat zugesagt, keiner Lösung zuzustimmen, die zu einer Verschlechterung der Fluglärmsituation führt. Jetzt erwarten wir, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung diese Zusage einlöst und den Schweizer Antrag ablehnt.“

Die Gesellschaft für Luftverkehrsforschung hat im Januar 2016 in einem von den Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis in Auftrag gegebenen und vom Land mitfinanzierten Gutachten festgestellt, dass bei der Umsetzung dieses neuen Ostanflugkonzepts jährlich mit 2.000 bis 10.000 zusätzlichen Flugbewegungen über Südbaden gerechnet werden müsse. Das Gutachten zeigt darüber hinaus drei alternative Flugverfahren auf, mit denen die Fluglärmbelastung in Südbaden unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen reduziert werden könnte. Der Fluglärmbeirat stützt sich bei seiner Ablehnung auf die Ergebnisse dieses Gutachtens. Er verweist außerdem auf die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz, ihre durch den Flughafen Zürich hervorgerufenen Probleme auf eigenem Staatsgebiet zu lösen.

Dem deutschen Fluglärmbeirat für den Flughafen Zürich gehören unter dem Vorsitz von Staatssekretärin Gisela Splett, zugleich Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Landräte und Bürgermeister aus vier Landkreisen, drei Bürgerinitiativen, das Regierungspräsidium Freiburg sowie die IHK Hochrhein-Bodensee an. Das ebenfalls vertretene Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat sich bereit erklärt, bei der Festlegung von Flugverfahren über deutschem Gebiet das beratende Votum des Fluglärmbeirats wie das einer Fluglärmkommission nach dem Luftverkehrsgesetz zu berücksichtigen. Die Schweiz hat ihren Antrag bereits 2013 beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gestellt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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