Nach vermehrten Nachweisen bei Wildvögeln
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Geflügelpest
Landkreis Konstanz. Vermehrte Nachweise des aviären Influenzavirus H5N1 bei Wildvögeln verlangen auch im Landkreis Konstanz erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen bei den Geflügelhaltungen. Das Geflügel ist durch Aufstallung oder durch Haltungen in entsprechend geschützten Ausläufen vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Dies gab man am Montagmittag bekannt.
Demnach wurde im Bodenseekreis bei einer Lachmöwe das aviäre Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Das Landratsamt Konstanz ergreift aufgrund der zunehmenden Zahl an Fällen im direkten Umland und aufgrund der Tatsache, dass der Bodensee insgesamt als ein Ökosystem zu betrachten ist, ein landkreisweites Aufstallungsgebot des Geflügels. Dies erfolgt außerdem unter Berücksichtigung, dass Möwen einen Aktionsradius bis weit hinein in das Bodenseehinterland haben und der Landkreis Konstanz eine hohe Geflügeldichte aufweist. Das Landratsamt Konstanz hat zum präventiven Schutz der Geflügelbestände am 3. März 2023 eine Allgemeinverfügung zur landkreisweiten Aufstallung erlassen. Dabei wird die generelle Aufstallung der Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung verfügt. Diese Regelungen gelten ab dem 4. März 2023 bis zum 31. März 2023.
Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken, Aktenzeichen 33-9123 Biosicherheit, ist ebenso zu beachten. Es ist im Moment extrem wichtig, Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schweren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veterinäramt appelliert deshalb an alle Geflügelhalter, die bereits getroffenen Maßnahmen nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern. Das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen schätzt das Robert Koch-Institut derzeit als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus jedoch bei Kontakt weiterverbreiten ohne selbst zu erkranken. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.
Die Allgemeinverfügung vom 3. März 2023 des Landkreises Konstanz ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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