Landwirte und Gartenbauer müssen Schäden beim Landratsamt melden
Entschädigung für Unwetterschäden

Kreis Konstanz. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, die von den Unwetterereignissen im Zeitraum vom 28. Mai bis 10. Juni 2016 betroffen waren, im Rahmen eines Hilfsprogramms einen finanziellen Teilausgleich zu gewähren.

Unwetterbedingte Schäden im Sinne dieses Hilfsprogramms sind Schäden, die durch anhaltende Regenfälle, Starkregen und Überschwemmungen entstanden sind. Schäden durch aufsteigendes Grundwasser (auch Druckwasser) in Folge des Hochwassers sind den Überschwemmungsschäden gleichgestellt. Schäden durch Hagel oder Spätfröste sind ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist beabsichtigt, Aufwuchs- und Ertragsschäden mit bis zu 50 Prozent zu entschädigen. Darüber hinausgehende sonstige Schäden, wie z.B. Flurschäden (Schutt- und Geröllanlandungen, Hangrutsche), Schäden an Vorräten, Gebäuden, Maschinen und Geräten sollen mit bis zu 80 Prozent entschädigt werden.

Bei der Schadensmeldung ist darauf zu achten, dass neben der Schadensbeschreibung entsprechende Nachweise vorgelegt werden, aus denen der Schadensort und die Schadensart hervorgehen.

Formulare zur Meldung von Unwetterschäden erhalten betroffene Landwirte und Gärtner beim Amt für Landwirtschaft in Stockach. Ansprechpartner ist Kurt Muffler (Tel. 07531 800-2912, E-Mail: kurt.muffler(at)LRAKN.de). Die ausgefüllten Meldeformulare müssen bis spätestens 31. Juli 2016 beim Amt für Landwirtschaft eingereicht werden (Ausschlussfrist), teilt die Behörde mit.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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