Das neue GEG
Die Angst geht um bei Häuslebesitzern
Landkreis Konstanz. „Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander“, kommentiert Haus und Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das geplante Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024. Der Verein steht seinen Mitgliedern als Ansprechpartner bei Fragen rund um das Miet-, Wohnungseigentums- und Baurecht zur Verfügung.
Stein des Anstoßes ist der umstrittene Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Bundesregierung, der noch im April beschlossen werden soll. Er sieht vor, den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen in bestehende Gebäude zugunsten klimafreundlicher Alternativen zu verbieten. Die Nutzung von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie soll hingegen Pflicht werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Zwar gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel, dass ImmobilienbesitzerInnen ab 80 Jahren von der Umsetzungspflicht entbunden werden. Doch für viele ältere Gebäude, für die eine Wärmepumpe ungeeignet ist, bleibt nur die teure Hybridvariante von Gas kombiniert mit einer Wärmepumpe. Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg gibt es im Landkreis Konstanz rund 57.600 Wohngebäude, die dann das GEG erfüllen müssen. Davon sind rund 32.800 - etwa 57 Prozent - Einfamilienhäuser.
„Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung“, warnt Haus und Grund-Präsident Kai Warnecke und fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte finanzielle Förderung.
Auch hier in der Region verursacht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei vielen Häuslebesitzer tiefe Sorgenfalten. Denn sie sehen sich durch das baldige Verbot von Öl- und Gasheizung ab 2024 in Bestandsgebäude ebenso unter Druck gesetzt wie von der zu erwartenden finanziellen Belastung. "Was tun?", fragen sich zahlreiche HausbesitzerInnen.
Angst vor dem neuen Gesetz
Diese Frage beschäftigt auch Bernhard Hertrich, Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Singen – kurz Haus und Grund. Für ihn ist der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes „schlicht und einfach unausgegoren“, wie er dem WOCHENBLATT gegenüber erklärte. „Die Leute sind völlig verunsichert und haben eine Riesenangst, was da auf sie zukommt. Einige verkaufen schon ihre Häuser“, weiß der Fachmann.
Um den Vorgaben gerecht zu werden, müssten die Eigentümer von älteren Häusern eine Menge Geld in die Hand nehmen für den Einbau einer Wärmepumpe samt der notwendigen energetischen Sanierung. „Das kann gut 100.000 Euro kosten“, so Hertrich. Für ihn steht fest: „Im Altbestand wird keine vernünftige Lösung angeboten“. Und selbst wer das Geld für die aufwendige Sanierung hat, braucht noch das erforderliche Material und die entsprechenden Handwerker. Hertrich empfiehlt seinen Mitgliedern am ehesten Pelletheizungen, wenn der Platz für die Lagerung vorhanden ist oder ein Gas-Brennwertsystem mit Solarthermie.
Rat an Eigentümer: Zurückhaltung
Auch bei Hauseigentümern in der Regionen Radolfzell und Stockach wirft die neue Regelung Fragen auf, wie Steffen Küntzler, Geschäftsführer von Haus und Grund Radolfzell-Stockach, berichtete. Es habe bei ihm bereits Anfragen bezüglich der neuen Vorgaben gegeben. Etwa, wie weit das Gesetzgebungsverfahren ist, ob die Heizung sofort ausgetauscht werden müsse und welche Auswirkungen dies auf einen Verkauf hat.
„Es kommen auf einige Eigentümer Investitionen zu, die nicht für alle tragbar sind“, sagte Küntzler. Begrüßt werde vom Verein, dass es Ausnahmeregelungen gibt – etwa für Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre alt sind. Allerdings falle die Erneuerungspflicht bei einem Verkauf für den neuen Eigentümer gleich mit Erwerb an. Das könne sich wertmindernd auswirken. Hausbesitzern rät er, rein unter dem finanziellen Gesichtspunkt, erstmal zurückhaltend zu sein, „solange ich nicht austauschen muss“.
von Ute Mucha und Tobias Lange
Autor:Redaktion aus Singen |
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