Von der BGE mit geringer Eignung eingestuft
Der Landkreis ist noch nicht ganz raus in Sachen Endlager
Landkreis Konstanz. Das lange Suchen nach einem geeigneten Platz für ein Atommüll-Endlager bleibt weiterhin kompliziert. Der Landkreis Konstanz gehört, laut einem aktuellen Zwischenbericht der zuständigen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), derzeit nicht zu den möglicherweise geeigneten Standorten.
Wie auf einer Karte auf der Internetseite des BGE Endlagersuche-Navigators eingesehen werden kann, sind vor allem kleinere Gebiete zwischen Singen, Tuttlingen und der Schweizer Grenze in der Kategorie C eingestuft. Das bedeutet, dass diese Gebiete nach dem zweiten Schritt der Standortermittlung derzeit nur eine geringe Eignung für ein Atommüll-Endlager vorweisen. Die Arbeiten der BGE konzentrieren sich aktuell auf 90 Teilgebiete, die in Schritt eins der Phase eins als vielversprechend identifiziert wurden. Im Weiteren sollen diese Gebiete deutlich eingeengt werden.
Das wichtigste Werkzeug für die Einengung sind die repräsentativen, vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). In den rvSU wird auf Basis existierender geologischer Daten geprüft, inwieweit der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle unter den jeweiligen geologischen Gegebenheiten erwartet werden kann. Der Atommüll, der für mehrere Hunderttausend Jahre radioaktive Strahlung abgibt, soll in einem Endlager für etwa eine Million Jahre sicher gelagert.
Die rvSU bestehen aus insgesamt vier Prüfschritten, die nacheinander durchlaufen werden:
Gebiete, die bereits Prüfschritt eins nicht bestehen, ordnet die BGE in Kategorie D (ungeeignet) ein. Gebiete, die an Prüfschritt zwei oder drei scheitern, landen in Kategorie C (ungeeignet oder geringe Eignung). Gebiete, die die Prüfschritte eins bis drei bestanden haben, lassen einen sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle erwarten und werden mindestens in Kategorie B (gute Eignung) eingeordnet. Nur Gebiete, die alle vier Prüfschritte bestehen, landen in Kategorie A (beste Eignung). Gebiete der Kategorie A werden von der BGE durch weitere Bearbeitungsschritte weiter eingeengt, um im Ergebnis wenige Standortregionen dem BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) vorschlagen zu können.
In den für den Landkreis betroffenen Teilgebieten gibt es laut BGE jedoch sogenannte Störungszonen, in denen sich die Gesteinsblöcke gegeneinander verschoben haben. Aufgrund dieser Störungszonen geht die BGE nicht davon aus, dass der Atommüll in diesem Gestein sicher aufgehoben sei. Das sei bei den Gebieten zwischen Tuttlingen und Singen nicht der Fall, wobei diese Region jedoch derzeit nicht vollkommen ausgeschlossen ist, da es sich laut dem Endlagersuche-Navigator lediglich um einen Arbeitsstand handle und der Vorschlag der Standortregionen erst im Jahr 2027 erfolgt.
Weitere Quelle: BGE Endlagersuche Navigator
Autor:Philipp Findling aus Singen |
Kommentare