"Seezeit" in Konstanz ist zentraler Ansprechpartner am Bodensee
Corona-Überbrückungshilfe für Studierende

Uni Konstanz | Foto: Symbolbild Uni Konstanz
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Konstanz. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) eine Überbrückungshilfe für Studierende auf den Weg gebracht, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Auch das Land Baden-Württemberg unterstützt Studierende, die durch die Krise etwa ihren Nebenjob verloren haben. Studierende in der Bodenseeregion können diese und weitere Hilfen über Seezeit Studierendenwerk Bodensee beantragen. Seezeit ist erster Ansprechpartner bei Finanzierungshilfen für Studierende in Konstanz, Ravensburg, Weingarten und Friedrichshafen-

Baumgartl: “Alle Studierenden sollen ihr Studium fortsetzen können.”

Helmut Baumgartl, Geschäftsführer von Seezeit Studierendenwerk Bodensee, begrüßt die Hilfen, die Bund und Land zur Verfügung stellen: “Die Zahl der Anfragen nach finanzieller Unterstützung in unseren Beratungsstellen ist im Verlauf der Corona-Pandemie deutlich angestiegen. Viele Studierende haben ihr Einkommen verloren oder die Eltern können plötzlich weniger oder gar nicht mehr mitfinanzieren. Wir haben mit unserem eigenen Nothilfefonds bereits einigen Studierenden helfen können. Mit den Mitteln von Bund und Land besteht nun mehr Handlungsspielraum, damit alle Studierenden ihr Studium reibungslos und ohne Unterbrechung fortsetzen können.”

BMBF startet Überbrückungshilfe für Studierende

Das BMBF stellt den deutschen Studierendenwerken 100 Millionen Euro für eine Überbrückungshilfe bereit. Davon entfallen rund eine Million Euro auf Seezeit. Die Hilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses richtet sich an Studierende, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, weil ihnen etwa der Nebenjob weggebrochen ist.

Gemeinsam mit dem DSW, dem Dachverband der deutschen Studierendenwerke, wurden Prozess und Infrastruktur zur Umsetzung der Überbrückungshilfe ausgearbeitet. Laut Richtlinien des BMBF können Studierende, unabhängig von Alter oder Semesterzahl, die Hilfe in Höhe von mindestens 100 bis maximal 500 Euro pro Monat für maximal drei Monate ab Juni 2020 erhalten. Dafür müssen sie ihre Bedürftigkeit monatlich nachweisen und den Zuschuss jeweils neu beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Kontostand der betroffenen Studierenden am Vortag der Antragstellung.

Den Antrag können die Studierenden ab 16. Juni 2020 über ein Online-Portal stellen. Aus technischen Gründen können die Studierendenwerke die Anträge erst ab 25. Juni 2020 bearbeiten, prüfen und Auszahlungen veranlassen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Mehr unter www.seezeit.com/coronavirus/sb/

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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