In vielen stehen im März die Neuwahlen der ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung an
CDA: Wahlrecht bei Betriebsratwahlen unbedingt nutzen
Südbaden/ Kreis Konstanz. Vom 1. März bis zum 31. Mai, werden in zahlreichen Betrieben Südbadens neue Betriebsräte gewählt. Die CDU-Sozialauschüsse Südbaden rufen alle wahlberechtigten Beschäftigten auf, wählen zu gehen. „Mitbestimmung im Betrieb ist ein zentrales Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zudem ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft“, erklärt der Bezirksvorsitzende der CDU-Sozialauschüsse Peter Weiß (Waldkirch), der auch Bezirksvorsitzender des Arbeitnehmerflügels CDA innerhalt der CDU ist. Das Wahlrecht sollten möglichst auch alle nutzen, ist sein Standpunkt.
An der Wahl teilnehmen dürfen alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeiter/innen sind laut der CDA-Mitteilung wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten.
„Wir brauchen starke und qualifizierte Betriebsräte“, betont Sozialausschuß-Vorsitzender Peter Weiß. Betriebsräte sind, so zeigen nach Peter Weiß alle Erfahrungen, nah dran an den Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. „Insgesamt sind Unternehmen erfolgreicher, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv beteiligt werden“, sind die CDU-Sozialausschüsse überzeugt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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