Viele Anfragen könnten so schon ohne Anruf geklärt werden
Bundespolizei startet Portal für Bürgerfragen und für Pendler
Kreis Konstanz. Seit der Anweisung zu Schließung der Grenzübergänge durch das Bundesministerium des Innern an die Bundespolizei erreichen die Behörde in Baden-Württemberg sehr viele Bürgeranfragen, welche die triftigen Reisegründe für die Ein- und Ausreise betreffen. Weil das die Auskunftsfähigkeit längst übersteigt, wurde nun ein Portal für Bürgerfragen eröffnet.
Grundsätzlich gelte dass entbehrliche Reisebewegungen zwingend unterlassen werden sollten. Der Appell richtet sich daher an die Bürgerinnen und Bürger: »Bitte unternehmen Sie lediglich absolut notwendige Reisen. Jeder Einzelne muss verantwortungsvoll mit der derzeitigen Lage umgehen, um die weitere Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus zu gewährleisten. Der Begriff der "triftigen Reisegründe" bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland ist demzufolge eng auszulegen.«
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden sich inzwischen auf der Homepage der Bundespolizei:
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
Dieser Fragenkatalog wird fortwährend angepasst und aktualisiert.
Zudem veröffentlicht die Bundespolizei in Baden-Württemberg tagesaktuelle Informationen auf Ihrem Twitterkanal: twitter.com/bpol_bw
Eine Bescheinigung für Berufspendler im grenzüberschreitenden Verkehr steht auf der Homepage der Bundespolizei zum Download bereit:
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
Diese Bescheinung kann vom Arbeitgeber ausgefüllt und bestätigt werden. Der bisher angekündigte Weg über das Land und die Kommunen hat sich damit auch erübrigt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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