Strittig war der Umgang mit Kundenadressen gewesen
BFE stellt Verfahren gegen das EKS ein
Schaffhausen. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat aufgrund einer Anzeige überprüft, ob die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) und Mitarbeitende gegen das Stromversorgungsgesetz verstossen haben könnten. Das BFE hat das Verfahren gegen das Unternehmen EKS ohne Folgen eingestellt, teilte das Unternehmen nun mit.
Im Sommer 2017 war beim BFE eine Anzeige gegen die EKS und Mitarbeitende eingegangen. Das BFE hat die Vorwürfe eingehend überprüft. Die EKS hat bei der Erhebung des Sachverhalts durch das BFE umfassend kooperiert. Das BFE-Verfahren ist nunmehr abgeschlossen.
Das BFE hat bestätigt, dass die Vorwürfe einer fehlenden organisatorischen und buchhalterischen Entflechtung unberechtigt sind. In Bezug auf die Verwendung von Kundenadressen ist gemäss BFE das Unternehmen EKS nicht einmal Verfahrenspartei. Deshalb wurde der EKS auch keine Verfügung zugestellt.
Klare Rahmenbedingungen für Mitarbeitende
Angesichts der laufenden Revision zum StromVG erscheint es wichtig, dass der Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen vorgibt. Eine Frage, welche die gesamte Strombranche beschäftigt, ob reine Kundenadressen, welche ohnehin öffentlich sind, als «vertrauliche» Daten qualifiziert werden können, braucht voraussichtlich eine gerichtliche Klärung, auch im Interesse der Mitarbeitenden der EKS und aller Schweizer Energieversorgungsunternehmen.
Compliance als Unternehmensmaxime
Die EKS bekennt sich zu wirksamem Wettbewerb, fairem Verhalten gegenüber allen Marktteilnehmern und einer nachhaltigen Compliance. Die EKS hat deshalb bereits im Sommer 2016 die Mitarbeitenden weiter sensibilisiert im Umgang mit Kundenadressen. Das Compliance Management System wurde seither kontinuierlich ausgebaut, um den diversen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, so das Unternehmen in seiner Medienmitteilung,
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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