Verordnung zum Schutz von Personen und der historischen Bausubstanz
Auch 2015 Feuerwerksverbot in Konstanzer Altstadt
Konstanz. In weiten Teilen der Altstadt Konstanz dürfen auch an Silvester 2015 keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats vom 24.03.2011 hat die Stadt Konstanz eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach das Abschießen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (insbesondere Feuerwerkskörpern) der Kategorie II (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) über das vom 02. Januar bis 30. Dezember bestehende gesetzliche Abbrennverbot hinaus auch am 31.12.2015 und am 01.01.2016 in Teilen der Altstadt verboten ist.
Das Verbotsgebiet wird umgrenzt von Rheinsteig im Norden, Konzilstraße, Fischmarkt, Bahnhofplatz im Osten, Landesgrenze im Süden und den Straßen „Zur Laube“, „Obere und Untere Laube“ im Westen, einschließlich der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche. Ebenfalls zum Verbotsgebiet gehört die Umgebung des Konzilgebäudes (einschließlich Schiffslände und Gondelehafen).
Das Bürgeramt weist über diese besondere Regelung hinaus auf die allgemein bestehenden Einschränkungen für Feuerwerkskörper hin, die in allen Stadtteilen gelten. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Wer diese Verbote missachtet muss mit einer Geldbuße rechnen. Diese kann im Einzelfall bis zu einer Höhe von 50.000 Euro festgesetzt werden.
Die historische Altstadt, insbesondere der Obermarkt, die Marktstätte, der Stephans- und Augustinerplatz sowie der Fischmarkt, wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern. Dabei wurden in früheren Jahren eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Kleinfeuerwerke z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) abgefeuert und abgebrannt. Leider kam es dabei auch immer wieder zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen und zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen, insbesondere aber auch für die mittelalterliche Bausubstanz der Altstadt.
Angesichts dieser Erfahrungen und aufgrund der Exposition der angrenzenden Häuser hat das Bürgeramt Ende 2010 angesichts des Großbrandes in der Kanzlei- und Hussenstraße erstmalig für den mittleren Bereich der Altstadt eine Verbotsanordnung getroffen. Dies wurde von den Bewohnern positiv aufgenommen und von der Bevölkerung weitestgehend beachtet. Im Nachhinein wurde dann überprüft, inwieweit für die Zukunft eine Ausdehnung des Sperrgebietes erforderlich und sinnvoll ist. In der Gemeinderatsitzung am 24.03.2011 wurde beschlossen, die gesamte Altstadt einschließlich Stadelhofen und das Areal um das Konzil in das Verbotsgebiet mit aufzunehmen. Die Gebietsabgrenzung wurde mit Vertretern der Feuerwehr, der Polizei, des Baurechts- und Denkmalschutzamtes und des Bürgeramtes festgelegt.
Die Ausführliche Begründung des Feuerwerksverbots ist im Internet unter www.konstanz.de unter „BürgerInnen-Service / Gewerbe und öffentliche Sicherheit“ einzusehen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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