Schwellenwert bei der Auslastung der Intensivbetten wurde am Montag deutlich überschritten
Alarmstufe im Land tritt am Mittwoch in Kraft

Symbolbild | Foto: Symbolbild Kliniken

Stuttgart/Kreis Konstanz. Am Dienstag werden auf den Intensivstationen im Land aller Voraussicht nach am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt, nachdem am Montag diese Marke durch eine Zunahme von 27 belegten Intensivbetten die Marke mit 406 bereits deutlich überschritten wurde. Auch im Landkreis Konstanz ist die Zahl mit Covid-19-Patienten belegter Krankenausbetten (zur Auslastung der Intensivbetten informiert das Landratsamt in seinen Report nicht) auf 24 angestiegen.

Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch dann die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass dort nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Eine Übersicht zu den einzelnen Bereichen gibt es hier auf der Seite des Gesundheitsministeriums.

»Lassen Sie sich impfen«

»Die Lage in den Krankenhäusern ist kritisch, Operationen müssen bereits verschoben werden«, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. »Wir alle wissen, wie die Lösung und der Weg aus der Pandemie aussieht. Die Impfungen sind der Schlüssel im Kampf gegen das Virus. Lassen Sie sich impfen, wenden Sie sich dazu an Ihren Hausarzt oder nehmen Sie lokale Impfangebote wahr. Daneben appelliere ich aber auch an alle bereits Geimpften, die Masken- und Hygieneregeln weiterhin und ganz besonders in der jetzigen Situation konsequent einzuhalten, bei Symptomen einen Corona-Test zu machen und bis zum Ergebnis Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.«

In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei jedoch nicht mitgezählt.

Im Einzelhandel gilt damit eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt.

Ausnahmen für definierte »Grundversorgung«

Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote.

Zu den Geschäften der Grundversorgung zählen der Lebensmitteleinzelhandel, der Getränkehandel, einschließlich Direktvermarktern (Hofläden), mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien sowie Wochenmärkte. Auch die Ausgabestellen der Tafeln sowie Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte und der Zeitschriften und Zeitungsverkauf zählen dazu.

Zur Grundversorgung im Bereich Mobilität zählen Tankstellen sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr.

Dem Bereich der Grundversorgung rechnet die Landesregierung auch Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons sowie Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittel zu. Ebenfalls dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs werden laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 Blumengeschäfte, Gärtnereien, Baumschulen und Gartenmärkte einheitlich in allen Bundesländern zugerechnet. Zudem zählen auch Bau- und Raiffeisenmärkte ohne Sortimentsbeschränkung zu Geschäften der Grundversorgung sowie der Großhandel.

Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

Ausnahmen für Kinder, SchülerInnen und Personen mit Impfrisiko

Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises bzw. eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Gesundheitsminister Manne Lucha betonte: »Würde die landesweite Alarmstufe nicht wie prognostiziert am Mittwoch in Kraft treten, müsste diese in jedem Fall für Landkreise mit sehr hohen Inzidenzen, wie zuletzt in Biberach, vorgezogen werden.«

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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