Dr. Uwe Lahl in diesem Bereich dagegen
32.000 Menschen ohne Immunisierung in Gesundheitsberufen

32.000 Menschen in Gesundheitsberufen haben den Piks mit den Covid-19-Impfstoffen bisher nicht gewollt. Jetzt müssen sie sich den Gesundheitsämtern gegenüber erklären.  | Foto: swb-Bild: of/Archiv
  • 32.000 Menschen in Gesundheitsberufen haben den Piks mit den Covid-19-Impfstoffen bisher nicht gewollt. Jetzt müssen sie sich den Gesundheitsämtern gegenüber erklären.
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Stuttgart. Seit dem 16. März dieses Jahres gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich die vom Bund im Dezember 2021 beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. 5.622 Einrichtungen und Unternehmen in Baden-Württemberg haben den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 31.938 Personen gemeldet, die entweder über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen oder aber bei denen Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen. Nach Branchen aufgeteilt sind dies 6.364 Personen in Pflegeheimen, 12.632 in Krankenhäusern, 6.683 in medizinischen Einrichtungen, 2.054 in Arztpraxen, 2.735 in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 1.470 in sonstigen Einrichtungen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hatte eigens zu diesem Zweck ein landesweit einheitliches digitales Meldeportal für die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen eingerichtet, um diesen die Meldungen auf möglichst einfache und datensichere Weise zu ermöglichen.

»Nach Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldefrist können wir eine erste positive Bilanz ziehen«, teilte der Amtschef Pandemiebewältigung im Sozialministerium, Prof. Uwe Lahl, am Donnerstag in Stuttgart mit. »Abstrakt betrachtet sind rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl. Setzt man sie aber in Relation zu den rund 1,8 Millionen Menschen, die im Bereich Gesundheit insgesamt tätig sind, wird deutlich, dass sich der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten seiner besonderen Verantwortung bewusst ist«, so Lahl weiter.

Rund 56 Prozent der meldenden Einrichtungen und Unternehmen hätten für ihre Mitteilungen an die Gesundheitsämter das digitale Meldeportal des Landes genutzt. »Das bestätigt unsere ersten positiven Rückmeldungen. Unser Meldeportal hat funktioniert und wurde von vielen betroffenen Einrichtungen und Unternehmen gut angenommen«, sagte der Amtschef Pandemiebewältigung.

Die gemeldeten Personen werden nun in einem weiteren Schritt Post von den zuständigen Gesundheitsämtern erhalten. Darin werden sie zunächst dazu aufgefordert, entsprechende Nachweise zu übermitteln beziehungsweise darzulegen, warum sie der geltenden Nachweispflicht bislang nicht nachgekommen sind. Ein sofortiges Tätigkeitsverbot für die betroffenen Personen folgt aus der Meldung zunächst nicht. »Unser Ziel ist es vielmehr, möglichst viele, noch unentschlossene Menschen in diesen besonders schutzbedürftigen Settings doch noch von der Impfung zu überzeugen. Denn gerade hier ist der Nutzen der Impfung – nicht nur für sich selbst, sondern auch für die von ihnen täglich betreuten vulnerablen Personen – besonders hoch«, so Lahl abschließend.

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Redaktion aus Singen

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