Prüfung des Hauptzollamts Singen
Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche
Landkreis Konstanz. Am Samstag, 24. September führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen in Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes durch. Die Beschäftigten des Hauptzollamts Singen kontrollierten dabei 41 Unternehmen in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Konstanz.
Die Zöllnerinnen und Zöllner führten insgesamt 90 Personenbefragungen durch und prüfen 33 Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro. Als Bilanz des Einsatzes ergaben sich in 9 Fällen Verdachtsmomente auf Verstöße gegensozialversicherungsrechtliche Vorschriften, die weitere Prüfungen nach sich ziehen werden.
Zusatzinformationen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatzdurch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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