Stadt veranstaltet Corona-Testtage vom 23. bis 25. April
Zeller Testtage
Radolfzell. Wie alle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Konstanz beteiligt sich auch die Stadt Radolfzell an den landkreisweiten Corona-Testtagen. Für Vereine gibt es sogar einen ganz besonderen Anreiz zur Teilnahme. Am Wochenende vom 23. bis 25. April sind die Radolfzellerinnen und Radolfzeller aufgerufen, sich in den Testzentren der Stadt auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Tests sind freiwillig, kostenlos und werden an den genannten Tagen von 8 bis18 Uhr angeboten. Alle Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat. Das Ziel ist, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an dem Testwochenende mitmachen, heißt es hierzu in einer Mitteilung aus dem Rathaus.
„Mir Zeller beweisen seit Beginn der Pandemie viel Vernunft und Verständnis. Nun haben wir die Möglichkeit, gemeinsam noch mehr zu tun. Mit jedem Test trägt man dazu bei, sich und andere zu schützen. Darum bitte ich alle Radolfzellerinnen und Radolfzeller, sich an dem Testwochenende zu beteiligen – nur gemeinsam können wir das Coronavirus besiegen“, erklärt Oberbürgermeister Martin Staab.
Testungen in Unternehmen, Schulen und Kitas
Auftakt des Testwochenendes ist der Unternehmertag am Freitag. Dieser Tag richtet sich vor allem an die Radolfzeller Unternehmen und Organisationen, aber auch an Schulen und Kindergärten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen und Einrichtungen können sich in den Testzentren testen lassen oder die Testmöglichkeiten, die ihr Arbeitgeber vor Ort anbietet, nutzen. An diesem Tag besteht keine Testmöglichkeit in den Ortsteilen. Am Samstag und Sonntag ist die Bevölkerung zum Testen aufgerufen. Dafür werden im gesamten Stadtgebiet neben den bereits betriebenen Testzentren weitere Testangebote eingerichtet.
Testlauf für Öffnungsstrategie
Das Testwochenende ist ein großangelegter Versuch, die Infektionsketten möglichst früh und umfassend zu durchbrechen. Je mehr Menschen mitmachen, desto besser könnte es gelingen, schneller und auch langfristig wieder zu mehr Normalität zurückzukehren, so die Erklärung zum Hintergrund aus dem Rathaus. Die Stadt und der Landkreis erhoffen sich von dem Wochenende einen nachhaltigen positiven Effekt. Die Aktionstage sollen neben ihrer präventiven Wirkung auch dazu dienen, gut vorbereitet zu sein, wenn negative Tests möglicherweise Voraussetzung für sukzessive Öffnungsschritte wie beispielsweise Einkaufen oder Restaurantbesuche werden. Gleichzeitig soll die Aktion dazu beitragen, die Scheu vor den Testungen abzubauen und für die Tests als einen wertvollen Beitrag der Corona-Prävention zu werben.
Vereine können Belohnung erhalten
Die Stadt Radolfzell fördert die Teilnahme lokaler Vereine besonders. Für jedes Mitglied, das getestet wird, erhält der jeweilige Verein 1 Euro in die Vereinskasse. Darüber hinaus werden die 20 Vereine prämiert, die sich besonders aktiv am Testtag beteiligen. 10 „große“ Vereine (mehr als 30 Mitglieder 2020) werden absteigend nach ihrer Beteiligung mit 1.000 Euro, 900 Euro, 800 Euro, 700 Euro, 600 Euro, 500 Euro, 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro bzw. 100 Euro bedacht. 10 „kleine“ Vereine (weniger als 30 Mitglieder 2020) erhalten absteigend nach ihrer Beteiligung 300 Euro, 275 Euro, 250 Euro, 225 Euro, 200 Euro, 175 Euro, 150 Euro, 125 Euro, 100 Euro bzw. 75 Euro für die Vereinskasse.
An folgenden Orten können sich Bürgerinnen und Bürger testen lassen:
Kernstadt: Milchwerk, Messeplatz, Unterseehalle, Sonnenrainhalle
Böhringen: Mehrzweckhalle, Schulsporthalle
Güttingen: Buchenseehalle
Markelfingen: Musikhaus
Möggingen: Mindelseehalle
Liggeringen: Litzelhardthalle
Stahringen: Homburghalle
Aktuelle Informationen dazu gibt es hier: www.radolfzell.de/testtage
Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite der Testbuchung: https://covid-schnelltestzentrum.de/radolfzell. Ohne digitale Anmeldung kann man sich ebenfalls testen lassen, allerdings steht dafür nur ein kleines Kontingent zur Verfügung, weshalb in diesen Fällen mit Wartezeiten zu rechnen ist.
Keine Testmöglichkeit besteht für:
- Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder in den vergangenen 14 Tagen standen
- Personen mit typischen Symptomen einer Coronavirus-Infektion, z.B. Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, trockener Husten sowie Halsschmerzen
- Personen ohne medizinische Maske (OP- und FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard) und die auch keine ärztliche Befreiung vorlegen können
- Personen unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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