Konstanzer Straße muss warten
Weiter warten auf grünes Licht für Tempo 30
Radolfzell. Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann nicht wie geplant in Kraft treten, da sie im Bundesrat keine Mehrheit fand. Damit dürfen auch in Radolfzell keine Tempo-30-Zonen an Stellen ausgewiesen werden, an denen die Stadt dies als sinnvoll erachtet. Davon betroffen ist auch die Konstanzer Straße auf der ganzen Läge.
Nachdem der Bundesrat die geplante Verkehrsreform gestoppt hat, müssen Städte und Gemeinden weiterhin auf mehr Entscheidungsfreiheit, etwa bei der Festlegung von Tempo-30-Zonen oder Busspuren, warten.
Auch die geplante Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Konstanzer Straße in Radolfzell muss durch das Scheitern der Straßenverkehrsreform vertagt werden.
Dennoch werden die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung voll ausgeschöpft, um Geschwindigkeitsreduzierungen zur Förderung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer/innen zu ermöglichen. So wurde im direkten Umfeld des Waldorfkindergartens in der Konstanzer Straße für die Zeit von 7 bis 15 Uhr die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h verringert.
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt eine solche Geschwindigkeitsreduzierung in Straßenabschnitten, an denen schützenswerte Einrichtungen, wie Kindergärten oder allgemeinbildende Schulen, liegen. Sie darf jedoch nur eine maximale Ausdehnung von 300 Metern aufweisen und nur während der Öffnungszeiten der zu schützenden Einrichtung Gültigkeit haben. Daher ist die Geschwindigkeitsreduzierung in der Konstanzer Straße an die Öffnungszeiten des Kindergartens angepasst und gilt nach der verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde von Montag bis Freitag, teilte die Stadtverwaltung mit.
Quelle: Stadt Radolfzell, Pressestelle
Autor:Presseinfo aus Singen |
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