Das WOCHENBLATT klärt Leserfragen in Zeiten von Corona
Was ist mit den Gaststätten?

Aus Radolfzell erreichte das WOCHENBLATT folgende Frage:

»Haben Sie Infos zu Radolfzeller Gaststätten. Ich hatte heute morgen mit dem Rathaus gesprochen, ob es eventuell ein Verbot geben wird. Eine Antwort haben wir noch nicht bekommen, wissen Sie schon mehr?«

Gaststätten müssen derzeit eigentlich geschlossen bleiben. Das hat die Landesregierung in einer sogenannten Allgemeinverfügung festgelegt. Ausnahmen gibt es jedoch für Gaststätten, die einen Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Tischen einhalten können. Auch bei Stehplätzen, z.B. an Bars muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Gästen gewährleistet sein. Außerdem sollen Restaurants frühestens um 6 Uhr öffnen und um 18 Uhr schließen.

Ergänzung zum 18. März: In der ersten Version der Allgemeinverfügung des Landes hatte es geheißen Gaststätten müssen sichser stellen, dass in geeigneter Weise sichergestellt werden muss, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. Dieser Zusatz ist in der aktuellsten Fassung der Allgemeinverfügung herausgefallen und gilt somit nicht mehr.

Ergänzung zum 21. März: Gaststätten müssen nun ohne Ausnahme ihre Gasträume und Außenbereiche schließen. Mahlzeiten zum Mitnehmen dürfen allerdings weiter verkauft werden.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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