Infoabend am 22. November im Milchwerk
Verfahren für Naturschutzgebiet Markelfinger Winkel wird aufgenommen
Radolfzell-Markelfingen. Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ am Bodensee. Das Gebiet befindet sich auf Gemarkung Markelfingen der Stadt Radolfzell sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Allensbach und Reichenau. Wie das RP mitteilt, beginnt das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung des Gebiets am Montag, 21. November.
Im Rahmen dieses Verfahrens können die Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Hierzu findet am Dienstag, 22. November, um 18 Uhr im Milchwerk Radolfzell eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Nach erfolgreichem Abschluss der Beteiligung kann die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten, so die Planung des Regierungspräsidiums.
Einschränkungen auf dem Wasser und zu Land
Das geplante Schutzgebiet dient insbesondere dem Schutz von Wasservögeln wie zum Beispiel Kolbenenten und Zwergdommeln. In der Schutzgebietsverordnung sind daher vor allem Regelungen zur Nutzung eines Bereichs der Wasserfläche des Bodensees vorgesehen. Diese betreffen unter anderem den wasserrechtlichen Gemeingebrauch und die Schifffahrt.
Zudem sind von der Ausweisung Bereiche an Land betroffen. Die bisherigen Naturschutzgebietsverordnungen „Bodenseeufer“ auf Gemarkung Markelfingen und – soweit betroffen – „Halbinsel Mettnau“ auf dem Gebiet der Stadt Radolfzell werden durch die neue Verordnung ersetzt. Darüber hinaus soll der Bereich der sogenannten Schlafbachmündung auf den Gemarkungen Reichenau und Allensbach in das neue Naturschutzgebiet aufgenommen werden.
Das geplante Naturschutzgebiet umfasst einen der wichtigsten Standorte des Bodensee-Vergissmeinnichts im Regierungsbezirk Freiburg sowie Rastvogelansammlungen von internationaler Bedeutung. Zudem beheimatet es seltene Biotope der sogenannten Strandrasengesellschaften.
Dieser kleine Bereich des Untersees ist reich an hochwertigen Lebensräumen, zu denen etliche seltene Lebensräume nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Lebensräume) und geschützte Biotope mit ihrer artenreichen Vegetation und Tierwelt gehören. All diese Lebensräume werden von einer beeindruckenden Anzahl von Arten besiedelt, die auf der Roten Liste stehen und von denen einige in Baden-Württemberg sogar hier ihr einziges Vorkommen haben wie beispielsweise die Moorente und die Strand-Schmiele.
Der Entwurf der Verordnung einschließlich Karten kann von Montag, 21. November bis einschließlich Dienstag, 20. Dezember, auf der Internetseite des RP unter „Aktuelles“ eingesehen werden: www.rp-freiburg.de. Die Unterlagen können auch beim Regierungspräsidium Freiburg nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0761/208-4242 oder 0761/208-4239 oder per E-Mail unter referat55@rpf.bwl.de, und beim Landratsamt Konstanz in der Unteren Naturschutzbehörde nach Terminvereinbarung unter 07531/800-1220 oder 07531/800-1222 oder unter naturschutz@lrakn.de, eingesehen werden.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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