Zeller Kultur erhält 14.500 Euro Landesförderung
Unterstützung für den »Kultur Sommer«

Zeller Kultur | Foto: Das Domizil der Zeller Kultur in der Fürstenbergstraße. swb-Bild: dh
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Radolfzell. Wie die Landtagsabgeordnete Nese Erikli am Montag mitteilte, bekommt der Verein Zeller Kultur finanzielle Unterstützung in Höhe von 14.500 Euro Fördermittel für die Umsetzung der Jazz Open und Mettnau Summer Nights.

Die Landtagsabgeordnete der Grünen freut sich sehr über die Förderung, denn sie sei dem Verein schon seit längerem verbunden, heißt es in der Pressemitteilung. Erikli hatte beispielsweise Vertretern des Vereins Zeller Kultur zum parlamentarischen Abend »Wie Kunst und Kultur die Gesellschaft zusammenhält« in den Landtag eingeladen und Anträge des Vereins unterstützt.

Das nun bewilligte Geld fließt aus dem Sonderprogramm »Kultur Sommer 2020« an den Bodensee. Die Förderung ist als Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten im »Masterplan Kultur BW – Kunst trotz Abstand« verankert.

Dazu sagt die Wahlkreisabgeordnete: »Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen, der Unterhaltung. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten. Der Verein Zeller Kultur zeigt stellvertretend für viele andere Kunst- und Kulturschaffende vorbildlich, wie wir es unter diesen besonderen Bedingungen schaffen können, die reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg zu erhalten.«

Zum Programm »Kultur Sommer 2020«:

»Kultur Sommer 2020« ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Baden-Württemberg, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können.

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstler*innen aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter*innen und/oder Dirigent*innen zahlen.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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