93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen betroffen
Stadtverwaltung beantragt Kurzarbeit

Rathaus Radolfzell | Foto: Ein Teil der Belegschaft der Radolfzeller Stadtverwaltung ist seit dieser Woche in Kurzarbeit. swb-Bild: Archiv
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Radolfzell. Auch die Stadt Radolfzell bekommt die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu spüren. Die Stadtverwaltung rechnet mit erheblich geringeren Steuereinnahmen. Zudem wird die Arbeit einiger öffentlicher Einrichtungen auf absehbare Zeit durch die Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt sein. Daher hat die Stadt Radolfzell die Gewährung von Kurzarbeitergeld für einzelne Bereiche der Verwaltung beantragt, teilte die Pressestelle am Freitagnachmittag mit.

Vor allem kultureller Bereich betroffen

Laut der Information aus dem Rathaus werden insgesamt 93 Mitarbeitende des Milchwerks, der Musikschule, des Stadtmuseums, der Villa Bosch, der Kindertageseinrichtungen, der Kinderzeit, des KinderKulturzentrums Lollipop und des Jugendtreffs café connect im Rahmen der Kurzarbeit tätig sein. Die ersten Mitarbeitenden haben indes bereits am 14. Mai mit der Kurzarbeit begonnen.

Normalbetrieb derzeit nicht absehbar

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gilt der Tarifvertrag COVID, auf den sich die kommunalen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verständigt haben. Der Umfang der Kurzarbeit wird individuell für die jeweiligen Einrichtungen vereinbart und liegt zwischen 15 und 100 Prozent. „Wir hoffen sehr, dass wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitnah wieder einen normalen Arbeitsalltag ermöglichen können. Da der Normalbetrieb derzeit nicht absehbar ist, haben wir uns dazu entschieden, die Nachteile des geringeren Arbeitsaufkommens für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzumildern“, sagt Oberbürgermeister Martin Staab.

Kurzarbeitergeld wird aufgestockt

Konkret bedeutet das, dass die Stadt in den Bereichen, die nun von der Kurzarbeit betroffen sind, einen Teil der Personalkosten spart. 60 Prozent des fehlenden Nettogehalts, beziehungsweise 67 Prozent bei Eltern, wird nämlich von der Agentur für Arbeit erstattet. Gemäß dem Tarifvertrag COVID stockt die Stadtverwaltung dies allerdings auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz auf, wie die Gewerkschaft ver.di auf ihrer Internetseite mitteilt. Auf dieses Vorgehen haben sich ver.di, die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geeinigt.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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