Außerplanmäßige Gemeinderatssitzung am 17. April
Staab hält Radweg-Beschlüsse für rechtswidrig

Martin Staab | Foto: Oberbürgermeister Martin Staab widerspricht dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt und Technik zur Verkehrsführung auf der Konstanzer Brücke. swb-Bild: Archiv/gü
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  • Foto: Oberbürgermeister Martin Staab widerspricht dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt und Technik zur Verkehrsführung auf der Konstanzer Brücke. swb-Bild: Archiv/gü
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Radolfzell. In seiner letzten Sitzung hatte der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik (PUT) die Stadtverwaltung damit beauftragt, die Pläne für die Sanierung der Konstanzer Brücke im Hinblick auf die Führung des Radverkehrs zu überarbeiten. Der Beschluss sah unter anderem vor, anstatt Schutzstreifen für den Radverkehr getrennte Radwege anzulegen. Dafür sollte auf einer Seite auf einen Fußweg verzichtet werden. (Das WOCHENBLATT berichtete) Nun hat OB Martin Staab als Vertreter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Entscheidung des Ausschusses widersprochen. In einem Schreiben an die Stadträte, das dem WOCHENBLATT vorliegt, begründet er den Widerspruch mit Rechtswidrigkeit und Nachteiligkeit. »Laut der Gemeindeordnung bin ich dazu verpflichtet, Beschlüssen zu widersprechen wenn diese rechtswidrig sind. Und nach der Prüfung durch einen Fachanwalt bin ich der Ansicht, dass das hier der Fall ist«, erklärt Staab auf Nachfrage des WOCHENBLATTs.

Begründet wird das in dem Schreiben an die Stadträte damit, dass der Ausschuss nicht die notwendige Kompetenz für die getätigten Entscheidungen hat. Straßenverkehrsrechtliche Fragen, wie die Zuweisung von verschiedenen Fahrstreifen für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer oder die Aufstellung eines Tempolimits, seien allein von der Straßenverkehrsbehörde, also der Stadtverwaltung zu entscheiden.

Davon abgesehen, dass der PUT für Straßenverkehrsrechtliche Belange nicht zuständig sei, seien die entsprechenden Beschlüsse auch nicht mit dem Straßenrecht vereinbar, erklärt Staab in dem Schreiben. Es heißt dort beispielsweise »Der Beschluss, auf der Nordseite nur einen Radweg zu belassen und dort keinen Fußweg vorzusehen widerspricht den Vorgaben der Richtline für Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) und den sonstigen technischen Regelwerken.«

Weiter heißt es in der insgesamt drei Seiten umfassenden Begründung, dass die gefassten Beschlüsse zudem auch Nachteilig für die Stadt seien. Demnach könnten aus der Umsetzung Schadensersatzforderungen von Bietern aufgrund der aufgehobenen Ausschreibung in Höhe von rund 44.000 Euro zukommen. Weiterhin würden die Beschlüsse zeitliche Verzögerungen und damit das Risiko des Verlustes der Zuschüsse in Höhe von 136.000 Euro mit sich bringen und es entstünden Haftungsrisiken für die Stadt, wenn die Verkehrsführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspreche.

In einer Sondersitzung des Gemeinderats am 17. April um 16.30 Uhr soll der Widerspruch thematisiert werden. »Eine solche Sondersitzung ist in der Gemeindeordnung vorgesehen, wenn der Oberbürgermeister Ausschlussbeschlüssen widerspricht. Der Gemeinderat kann das Thema dann nochmals diskutiern. Falls er dem beschluss des Ausschusses folgen sollte, geht der Fall an das Regierungspräsidium«, erklärt Staab das Verfahren im Gespräch mit dem WOCHENBLATT.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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