Stadt informiert über richtigen Umgang mit Feuerwerkskörper
Sicher feiern an Silvester
Radolfzell. Traditionsgemäß begrüßen viele Menschen das neue Jahr mit einem Feuerwerk in der Silvesternacht. Wer nicht schon zum Jahresbeginn böse überrascht werden will, sollte folgende wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit Feuerwerkskörpern beachten: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr nur vom 28. Dezember bis einschließlich 31. Dezember zulässig. Das Abbrennen der Böller und Raketen ist nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt. An anderen Tagen darf kein Feuerwerk gezündet werden. Außerdem dürfen Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abgebrannt werden.
Beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln sollte auf Personen geachtet werden, die sich in unmittelbarer Nähe und damit im Gefahrenbereich befinden. Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse von Alten, Kranken und Kindern ist selbstverständlich.
- Matthias Güntert
Autor:Redaktion aus Singen |
Kommentare