Belegungsrechte sollem ohne Verzug im ersten Bauabschnitt realisiert werden
Seniorenrat kritisiert Seevillenpark
Radolfzell. Oberbürgermeister Martin Staab hatte jüngst im Interview mit dem WOCHENBLATT zugegeben, dass es schlichtweg versäumt worden sei, das Einkommen als weiteres Kriterium für die Bewerber- beziehungsweise Vorschlagsliste der Stadt an den Investor des »Seevillenparks« der ursprünglich für »Aufwind« vorgesehenen Wohnungen zu erfragen. Dadurch drohte unter anderem der soziale Charakter des millionenschweren Bauprojektes verlorenzugehen. In einem zweiten Bauabschnitt auf dem angrenzenden Grundstück der Firma »Pfeiffer Marine«, im Zuge dessen weitere 60 Wohnungen entstehen. Davon sollen 15 über Belegungsrechte sowie weitere 30 Prozent an Senioren und kinderreiche Familien oder Menschen mit Handicaps und deren Familien vergeben werden und den integrativen Charakter nun wieder herstellen (das WOCHENBLATT berichtete). Doch diese Zusage ist dem Seniorenrat nicht genug: In einem Positionspapier fordert das Gremium, dass die Belegungsrechte ohne Verzug im ersten Bauabschnitt realisiert werden. Denn beim Studieren des Exposés des Investors sei dem Gremium aufgefallen, dass zwischen dem Festpreis der Stadt im ersten Bauabschnitt und dem Angebot für freie Interessenten im zweiten Bauabschnitt ein erheblicher Unterschied bestehe. »Sollte die Umsetzung unterbleiben, verfällt ein Preisvorteil von circa 1,7 Millionen Euro, den die Stadt für ihre Bürger verhandelt hat«, erklärte der Seniorenrat in seinem Positionspapier. Zudem hätten sich schon viele Menschen auf einen Einzugstermin in 2018 gefreut, zu dem es nach derzeitigem Stand der Dinge nicht kommen werde. Aus diesem Grund lehne das Gremium einen bisher von der Stadtverwaltung in die Diskussion eingebrachten Tausch der Rechte ab. »Weil das Angebot keinesfalls gleichwertig ist«, ist dem Schreiben des Seniorenrates zu entnehmen.
Der Gemeinderat reagierte indes sofort. In einem interfraktionellen Antrag forderten die Räte die Verwaltung auf, schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. »Insbesondere die Nichtwahrnehmung von Belegungsrechten in Haus 1 und 2, die beim öffentlichen Aufruf seitens der Verwaltung nicht an soziale Kriterien gebunden wurden, erstaunt, da sich offenbar 40 Bewerber gemeldet hatten, von denen keiner zum Zuge kam«, erklärten die Stadträte gemeinschaftlich.
- Matthias Güntert
Autor:Redaktion aus Singen |
Kommentare