Stadt Radolfzell setzt Landesverordnung um
Regelung für Trauerfeiern

Waldfriedhof | Foto: Auch für Beerdigungen im Stadtgebiet von Radolfzell gibt es neue Regelungen. swb-Bild: dh
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Radolfzell. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport teilte am Freitag, 20. März, allen Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften mit, dass stärkere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus getroffen werden müssen. Folgende Vorkehrungen werden aufgrund dieser Anordnung umgesetzt:

Trauerfeiern dürfen nur noch im engsten Angehörigenkreis (maximal zehn Personen) und unter freiem Himmel stattfinden. Die Aussegnungshallen der Stadt Radolfzell und den Ortsteilen sowie das Angehörigenzimmer sind geschlossen. Die üblichen und stengen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Weihwasser, Sand und Erde werden an den Grabstellen nicht zur Verfügung stehen. Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Personen mit grippeähnlichen Symptomen sollen den Feiern nicht beiwohnen. Auf Händeschütteln, Beileidsbekundungen und Nähe sollte verzichtet werden. Bürgerinnen und Bürger werden zudem gebeten einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

Die Friedhofsverwaltung auf dem Waldfriedhof Radolfzell ist für den Publikumsverkehr nicht zugänglich, aber für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich weiterhin telefonisch erreichbar (07732 1698). Dies gilt für alle Bereiche der Stadtverwaltung sowie für die Stadtwerke Radolfzell, die Tourismus- und Stadtmarketing GmbH, die Medizinischen Rehaeinrichtungen der Stadt Radolfzell, METTNAU, sowie das Pflegeheim “Hospital zum Heiligen Geist”.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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