Provisorisches Impfzertifikal läuft zum 30. November endgültig aus
Radolfzeller »Grüne Karte« wird ungültig
Radolfzell. Die Ausstellung der Grünen Berechtigungskarte Radolfzell wird zum 30. November eingestellt, das teile die Pressestelle aus dem Rathaus mit. Und schon ab dem 1.Dezember gilt auch in Radolfzell nur noch das offizielle (digitale) Impfzertifikat der Bundesregierung als Nachweis für eine vollständige Impfung. Dieses ist ausschließlich in Apotheken erhältlich, wenn ein Impfbuch mit den notwendigen Corona-Schutzimpfungen vorgelegt wird - oder es wird auch zum Teil bei Impfterminen ausgedruckt
Hintergrund ist, dass mittlerweile jede geimpfte Person die Möglichkeit hat, ihre erfolgte Immunisierung durch ein offizielles Zertifikat der Regierung bestätigen zu lassen. Die in Aptheken ausgestellten (digitalen) Impfzertifikate müssen dabei nicht zwingend über einen QR-Code auf ein Smartphone aufgespielt werden. Die Papierform, auf der ein entsprechend gültiger QR-Code abgedruckt ist, ist als Nachweis vollkommen ausreichend und europaweit anerkannt.
Die Grüne Berechtigungskarte Radolfzell kann diese amtliche Bestätigung hingegen nicht leisten. Sie wurde, als es noch keine offiziellen, europäischen Impfzertifikate gab, ins Leben gerufen, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Immunisierungen gegen Corona mit einer praktischen und handlichen Karte nachweisen konnten, so die damaligen Überlegungen. Um ein offiziell anerkanntes Impf-Zertifikat handelte es sich bei ihr jedoch nicht.
- presseinfo
Autor:Redaktion aus Singen |
Kommentare