Vor Sondersitzung für Wohnprogramm
Radolfzeller Gemeinderat beschließt Zweckentfremdungsatzung

Mit einer Zweckentfremdungssatzung will die Stadt Radolfzell die Zahl von Ferienwohnungen einschränken, wurde am Dienstag im Gemeinderat beschlossen. | Foto: Pixabay/ Bearbeitet
  • Mit einer Zweckentfremdungssatzung will die Stadt Radolfzell die Zahl von Ferienwohnungen einschränken, wurde am Dienstag im Gemeinderat beschlossen.
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Radolfzell. Die Stadt Radolfzell befindet sich in einer Wohnraummangellage, das heißt das Angebot insbesondere an bezahlbarem Wohnraum ist geringer als die Nachfrage. Der Gemeinderat hat daher am Dienstag, 7. Mai, eine Satzung beschlossen, dessen Zielsetzung der Schutz des Radolfzeller Wohnraums ist; die Zweckentfremdungssatzung. Grundlage hierfür ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, wie auf der Sitzung vermittelt wurde. Nach der Diskussion im Rat wurde der Antrag der Stadtverwaltung mit 16 gegen 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Bislang konnte Wohnraum auf Radolfzeller Gemarkung relativ einfach in andere Nutzungen wie zum Beispiel Ferienwohnungen umgewandelt werden, sodass dieser Wohnraum ohne entsprechenden Ersatz der Gesellschaft entzogen wurde, ist der Standpunkt der Stadt. Dies soll nun nicht mehr so einfach möglich sein: Die Satzung sagt, dass Wohnraum grundsätzlich zum dauerhaften Wohnen zu nutzen ist. Bereits längere Leerstände würden damit unter die neue Satzung fallen, wurde ausgeführt.
Das Thema Ferienwohnung stellt jedoch einen gewichtigen Bestandteil der Satzung dar. Für alle Ferienwohnungsbetreiber, unabhängig der Meldung bei der Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell, wird sehr zeitnah eine Registrierungspflicht bei der Stadt Radolfzell eingeführt, kündigte die Stadt nach der Gemeinderatsentscheidung an.

Weitere Informationen zu den Regelungen der Zweckentfremdungssatzung sind auf der städtischen Internetseite unter www.radolfzell.de/zweckentfremdung abrufbar.
Anhand von Fragen und Antworten werden die Satzungsinhalte, deren Bedeutung und mögliche Handlungserfordernisse zum Beispiel für Eigentümer von Wohnraum, Wohnungsnutzer oder Ferienwohnungsanbieter erläutert. Wie die Pressestelle der Stadt weiter informierte, werden dort auch Antragsformulare bereitgestellt sowie Antragsfristen und Antragswege beschrieben.
Fragen könnten gerne per E-Mail an baurecht@radolfzell.de gestellt werden.

Die Besitzer von Ferienwohungen müssen sich richtig sputen. Laut dem Beschluss ist die Satzung bereits ab dem 15. Mai rechtskräftig und ab diesem Tage vollziehbar.

In Sachen Wohungspolitik soll es auch für Radolfzell zügig weiter gehen, um für Bewegung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Bereits für den kommenden Mittwoch, 15. Mai, ist eine Sondersitzung des Gemeinderats anberaumt,  bei der die Beschlüsse für ein den Einstieg in ein "Handlungsprogramm Wohnen"  vollzogen werden soll. Radolfzell ist eine der 89 Städte in Baden-Württemberg mit einem "angespannten Wohnungsmarkt".

Quelle: Stadt Singen, Pressestelle

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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