Straße war immer wieder "zugeparkt" und Fahre wichen auf den Gehweg aus
Probeweise Halteverbot in der Ortsdurchfahrt Güttingen
Radolfzell-Güttingen. In der Ortsdurchfahrt in Güttingen (Badener Straße und Bordwaldstraße) wurde für die nördliche Fahrbahnseite ab der Ortstafel von Liggeringen kommend bis zur Einmündung der Straße „Zum Weinberg“ ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet, teil die Stadtverwaltung Radolfzell mit. In diesem Bereich darf somit nicht mehr geparkt werden. Das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen, also für circa drei bis fünf Minuten, ist jedoch weiterhin gestattet, wurde weiter informiert.
Die Straßenverkehrsbehörde hatte sich auf Antrag des Ortschaftsrates Güttingen zusammen mit dem Polizeipräsidium Konstanz und dem Landratsamt Konstanz zur Anordnung dieser Maßnahme entschieden. Notwendig wurde diese Änderung, da es aufgrund der in der Ortsdurchfahrt geparkten Fahrzeuge immer wieder zu Sichtbehinderungen und zu widerrechtlichem Befahren des Gehweges gekommen ist. Somit bestand eine hohe Gefährdung der Fußgänger bei Begegnungsverkehr, insbesondere wenn LKW an den parkenden Fahrzeugen vorbeifuhren und der entgegenkommende Verkehr aus Platzgründen den Gehweg mitbenutzte. Entsprechende Gefährdungsmeldungen gingen in der Vergangenheit insbesondere bei der Ortsverwaltung ein.
Die angeordnete Maßnahme ist vorerst bis Mitte des Jahres 2022 befristet. Danach erfolgt eine Auswertung der Erfahrungen mit dieser Regelung sowie die Entscheidung, ob diese Maßnahme dauerhaft oder mit Änderungen umgesetzt wird. Bei Fragen und Anregungen zu dieser Regelung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde (verkehr@radolfzell.de) oder an die Ortsverwaltung Güttingen (ov.guettingen@radolfzell.de) wenden.
- presseinfo
Autor:Redaktion aus Singen |
Kommentare