Pläne sind ausgelegt
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Nasskiesabbau eröffnet

Der Nasskiesabbau soll im Kieswerk von Meichle und Mohr bei Friedingen in Stufe 2 vergrößert werden. Nun wurde das Planfeststellungverfahren nach den entsprechenden Vorplanungen eröffnet. | Foto: of/ Archiv
  • Der Nasskiesabbau soll im Kieswerk von Meichle und Mohr bei Friedingen in Stufe 2 vergrößert werden. Nun wurde das Planfeststellungverfahren nach den entsprechenden Vorplanungen eröffnet.
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Radolfzell/ Singen-Friedingen. Die Firma Meichle & Mohr GmbH mit Sitz in Immenstaad hat beim Landratsamt Konstanz die wasserrechtliche Plan­feststellung für die Erweiterung des Nasskiesabbaus (Phase 2) auf einer Fläche von rund 23,66 Hektar im Stadtwald Radolfzell auf Gemarkung Friedingen beantragt. Die damit verbundene Konzessionsfläche vergrößert sich durch die Phase 2 auf insgesamt circa 53,2 Hektar, so die Pressestelle des Landratsamts. Die hat nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, wurde am Freitag informiert.

Seit 2009 betreibt die Firma Meichle & Mohr GmbH einen Nasskiesabbau auf der Gemarkung Friedingen. Die Kapazität des zugelassenen Nasskiesab­baus Phase 1 wird voraussichtlich bis Ende 2024 ausgeschöpft sein. Die be­antragte Erweiterung des Nasskiesabbaus Phase 2 soll sich in nordwestli­cher Richtung an den im Jahr 2008 planfestgestellten Nasskiesabbau Phase 1 anschließen. Durch den erweiterten Nasskiesabbau soll zusätzlich Grund­wasser freigelegt und zu einem zweiten Baggersee ausgebaut werden. Der bisherige See wird dann bereits schon renaturiert, wurde durch das Unternehmen im Vorfeld bekannt gegeben.

Das Landratsamt Konstanz weist darauf hin, dass die Antragsunterlagen ein­schließlich des UVP-Berichts im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15. Juli bis einschließlich 15. August 2024 bei den Stadtver­waltungen Singen und Radolfzell, in den Rathäusern der Gemeindeverwal­tungen Steißlingen und Rielasingen-Worblingen sowie im Landratsamt Konstanz zur Einsichtnahme für jeden während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt werden.
Hierauf wird unter anderem durch öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.LRAKN.de und auf der Homepages der Städte Singen und Radolfzell hingewie­sen. In das UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg werden die Antrags­unterlagen ebenfalls eingestellt (www.uvp-verbund.de).

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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