Umsatzsteuerpflicht als Auslöser
Parkgebühren in Radolfzell angehoben

Symbolbild Parkautomat. | Foto: Archiv SWB

Radolfzell. Die Parkgebühren in Radolfzell sind angehoben worden, teilte nun die Pressestelle der Stadtverwaltung mit. Der Grund hierfür ist die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts für die öffentliche Hand ab diesem Jahr, was in vielen Bereichen für eine Anhebung der Gebühren sorgt.

Die Parkgebührenzone am Bahnhof für jede angefangene 15 Minuten bleibt weiterhin gebührenfrei. In den Parkgebührenzonen „1 Stunde“, „4 Stunden“ und „24 Stunden“ und auf Langzeitparkplätzen werden jetzt pro Stunde 1,40 Euro erhoben. Auf Langzeitparkplätzen und Dauerparkplätzen kostet das Parken ab einer Dauer von 7 Stunden bis zu 24 Stunden 11,20 Euro, teilte die Stadt Radolfzell mit.

Gleichzeitig wurde die Möglichkeit des Handyparkens eingeführt. Besucher, die mit dem PKW nach Radolfzell kommen, um die Innenstadt zu genießen oder Besorgungen zu erledigen, können jetzt einfach das Angebot von "Smartparking" nutzen. Alle in Deutschland bekannten Anbieter für das Bezahlen per Smartphone stehen damit auch in Radolfzell zur Verfügung. Der einzelne Kunde könne so auf seine bevorzugte Plattform zurückgreifen, die meist ja über bestimmte Apps funktionieren.

Quelle: Stadt Radolfzell

Autor:

Presseinfo aus Singen

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