Gemeinderat Aach lehnt Erweiterung der Biogasanlage ab
Nicht noch mehr Lärm und Gestank

Ablehnung Erweiterung Biogasanlage Mohrhof Aach | Foto: Der Mohrhof in Aach möchte seine Biogasanlage erweitern, doch der Gemieinderat sagte »Nein«.
swb-Bild: privat
  • Ablehnung Erweiterung Biogasanlage Mohrhof Aach
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Aach. Das Thema ist komplex und sensibel: Die Geruchs- und Lärmbelastung durch die Biogasanlage des Mohrhofs in Aach sorgt seit Jahren immer wieder für Klagen und Beschwerden der Bevölkerung des Hegaustädtchens. Nun lag dem Gemeinderat ein Bauantrag zur Erweiterung des Betriebsgebäudes auf dem Anwesen auf dem Tisch. Dabei steckte der Teufel im Detail.
Für Bürgermeister Manfred Ossola war klar: Es muss genau abgewägt werden zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers und dem Anspruch der Aacher Bürger auf eine gute Wohnqualität. Die Entscheidung fiel nach intensiver Abwägung eindeutig aus: Das Gremium sagte einstimmig »Nein« zu einer Kapazitätserweiterung des Mohrhofs, wäre aber bereit, bauliche Veränderungen der Biogasanlage zur Verbesserung der Situation mitzutragen.
Durch die geplanten Baumaßnahmen sollte die Ausnützung der Biomasse verbessert werden und vom Einbau von Katalysatoren in den Blockheizkraftwerken würde die Umwelt profitieren. Eine gute Sache, befand der Gemeinderat. Doch Bürgermeister Manfred Ossola wollte es genauer wissen und bohrte beim zuständigen Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Konstanz nach. Dabei kam heraus, dass neben den aufgeführten Punkten auch eine Leistungserhöhung der Motoren von bisher 4,2 MW auf rund 5,2 MW Feuerungswärmeleistung und damit eine Kapazitätserhöhung geplant ist. Bei der Umsetzung des Vorhabens befürchtet Ossola eine weitere Belastung für Bürger und Gewerbetreibende der Stadt Aach. Um dem vorzubeugen könne man sich auf die Vorgaben des Teilflächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Engen, Aach und Mühlhausen-Ehingen aus dem Jahr 2003 berufen, erklärte das Stadtoberhaupt dem Gremium. Demnach gelte für die Biogasanlage des Mohrhofs keine Privilegierung im Außenbereich über den Paragraphen 35 des Baugesetzes, denn in dem Plan wird die Kapazität von Biogasanlagen auf 2,3 MW begrenzt. Der Antragsteller liegt zwar mit einer Kapazität von 4,2 MW über dieser Grenze, genießt aber Bestandsschutz. Eine weitere Erhöhung ist aber nicht möglich, so Ossola.

Auch über die Konsequenzen einer Ablehnung des Antrages informierte sich der Bürgermeister im Vorfeld bei einem Konstanzer Fachanwalt, der bereits einen ähnlichen Fall in Mühlhausen-Ehingen erfolgreich vertreten hat. Er zeigte den baurechtlichen Aspekt einer Ablehnung auf, die bis zu einer Klage der Stadt gegen die immissionsrechtliche Genehmigung führen könnte.

Für die Gemeinderäte war klar, dass sie eine weitere Belastung der Aacher Bevölkerung durch den Lärm der Motoren, der Traktoren, die das Substrat auf die Felder ausfahren und den Gestank, der immer wieder über die Hegaustadt weht, nicht zumuten können. Und: »Wir müssen auch an die geplante Erweiterungen des Wohngebiets Längenberg Ost und des Gewerbegebietes denken«, gab Gemeinderätin Simone Hornstein abschließend zu Bedenken.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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