Bestattungsformen teilweise 14 Prozent günstiger
Neue Gebührenansätze für den Waldfriedhof
Radolfzell. Seit dem 1. Mai gilt für den Waldfriedhof und für die sieben Friedhöfe in den Ortsteilen die neue Bestattungsgebührenordnung. Zuletzt wurden diese in 2011 angepasst. Die neue Gebührenordnung orientiert sich an der veränderten Nachfrage nach den Bestattungsformen. Einzelheiten dazu erläuterten kürzlich bei einem Rundgang über den Waldfriedhof Thomas Nöken, Fachbereichsleiter Bauen, der Abteilungsleiter der technischen Betriebe, Andreas Baumann, und Jan Drews von der Friedhofsverwaltung.
»Ausschlaggebend für die Neukalkulation waren der Friedhofsentwicklungsplan, kombiniert mit der Frage welche Flächen tatsächlich erforderlich sind, die Kosten für eine Bestattung und die Friedhofssatzung«, erläuterte Dezernatleiter Nöken und fuhr fort, »die Friedhofssatzung beinhaltet die Bestattungsformen. Die Satzung wurde zwar bereits vor einem Jahr abgesegnet, konnte aber aufgrund der fehlenden Gebührenordnung noch nicht in Kraft treten. Zu heftigen Diskussionen bei der Kalkulationsgrundlage führten die Höhe der Gebühren und der grünpolitische Wert der Anlage. Im Vergleich zu Großstädten wird der Waldfriedhof nicht als Park oder Naherholungsgebiet genutzt. Dadurch sinkt der grünpolitische Wert auf ein Minimum.«
Die Basis der neuen Bestattungsgebührenordnung war der Deckungsgrad, der mit 85 Prozent kostendeckend erhoben wurde. Durch die neuen Ansätze sind einige Bestattungsformen bis zu 14 Prozent günstiger. Dazu gehören die klassischen Sarggräber. Für ein Einfachrasenwahlgrab sinken die Gebühren auf neu 2.198 Euro und die Kosten für ein Doppelrasenwahlgrab verringern sich auf 4.286 Euro. Darin enthalten, jeweils die Rasenmäharbeiten. Für ein Einzelurnenwahlgrab steigen die Gebühren auf 795 Euro. Deutlich teurer wird das Doppelurnenwahlgrab in einer Kaverne. Für diese Bestattungsform muss künftig 2.076 Euro aufgewendet werden. Dabei werden die Urnen in einer gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabanlage beigesetzt. Die Grabfelder fügen sich mit ihrer ansprechenden Gestaltung harmonisch in das gewachsene Gesamtbild des Waldfriedhofs ein. Ein weiterer Pluspunkt der neuen Bestattungsgebührenordnung gehören sind die verbesserten Leistungen. Während die Ruhezeit unverändert bei 15 Jahren bleibt, erhöht sich die Nutzungsdauer der Grabstätte ohne zusätzliche Kosten für die Angehörigen auf 25 Jahre. Mehrosten für die Sonderausstattung einer keilförmigen Grabplatte sind ebenfalls im Grabpreis mit enthalten.
- Matthias Güntert
Autor:Redaktion aus Singen |
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