Ein Lärmaktionsplan für die Stadt Radolfzell
Mehr Tempo 30 auf der Singener- und Bodenseestraße
Radolfzell. Die Stadt Radolfzell hat, als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde, einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgestellt. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege (Straßen, Bahnstrecken) zu regeln und Möglichkeiten zur Lärmminderung zu untersuchen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit in zwei Beteiligungsstufen in öffentlichen Sitzungen, Informationsveranstaltungen und über eine formelle Offenlage an der Aufstellung beteiligt.
Der nach Durchführung der Beteiligung überarbeitete Lärmaktionsplan sieht verschiedene kurzfristige Maßnahmen und langfristige Strategien zur Minderung der Lärmbelastung vor. Konkret werden im aktuellen Lärmaktionsplan vorgesehen: Tempo 30 nachts auf der Haselbrunn- und Schützenstraße, Tempo 30 Erweiterung auf der Singener- und Bodenseestraße, Lärmoptimierter Asphalt auf der Konstanzer Straße (Kernstadt) sowie Lärmoptimierter Asphalt auf der Radolfzeller Straße (Markelfingen), so der Pressetext weiter.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30. April wurde dieser überarbeitete Lärmaktionsplan zur Umsetzung beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann über die Internetseite der Stadt/Gemeinde unter www.radolfzell.de/Laermaktionsplan sowie bei der Abteilung Landschaft und Gewässer der Stadt Radolfzell, Schützenstraße 24, während der üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.
- Graziella Verchio
Autor:Redaktion aus Singen |
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