Mobilitätskonzept soll Parkdruck noch weiter reduzieren
Mehr Parkplätze sollen für Entlastung sorgen

Parkplätze Radolfzell | Foto: Im Rahmen des neuen Mobilitätskonzeptes und um den Parkdruck noch weiter zu reduzieren, hat die Stadtverwaltung Radolfzell in den letzten Wochen zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen.
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Radolfzell. Im Rahmen des neuen Mobilitätskonzeptes und um den Parkdruck noch weiter zu reduzieren, hat die Stadtverwaltung Radolfzell in den letzten Wochen zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen. Dies soll insbesondere für stark frequentierte Tage wie etwa an verkaufsoffenen Sonntagen, zum Wochen- oder Christkindlemarkt dafür sorgen, dass sowohl die Bewohner der umliegenden Straßen als auch die Besucher der Veranstaltungen gleichermaßen einen Stellplatz finden.
»Die Stadt ist grundsätzlich dazu verpflichtet, mit bestehenden Flächen und Steuermitteln zu haushalten. Auf verschiedenen Parkflächen wurden daher in einem ersten Schritt neue Stellplatzmarkierungen angebracht, die für ein geordneteres Parken und somit für mehr Parkmöglichkeiten sorgen. Auf dem Messeplatz wird sich die Anzahl der Pkw-Stellplätze dadurch von derzeit 350 auf dann circa 410 erhöhen«, geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Zudem sind neben dem Parkdeck Friedrich-Werber-Straße (Bahnhof) circa 70 zusätzliche Pkw-Stellplätze entstanden, die grundsätzlich für die Dauerparkscheininhaber zur Verfügung stehen. »Uns ist es wichtig, dass wir den Dauerparkscheininhabern eine größere Sicherheit auf einen öffentlichen Stellplatz bieten können. Denn sie haben als Bewohner und Berufstätige der Altstadt kaum Ausweichmöglichkeiten. Bei Veranstaltungen hilft die große neue Parkfläche natürlich auch dabei, das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufzufangen«, betont Oberbürgermeister Martin Staab.
Mit diesen zusätzlichen Parkmöglichkeiten kann die Stadt Radolfzell allen Wünschen an Dauerparkscheinen gerecht werden. Ferner werden derzeit Planungen für weitere öffentliche Stellplätze am Eingang der Mettnau erstellt. In der Presseerklärung wird aber auch deutlich: »Grundstückseigentümer und Vermieter sowie Unternehmen sind verpflichtet, Mietern und Arbeitnehmern ausreichend private Stellplätze zur Verfügung zu stellen.«

- Matthias Güntert

Autor:

Redaktion aus Singen

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