Neue Regelungen im Hospital zum Heiligen Geist ab 1. Juli
Mehr Besuch in Pflegeheimen möglich
Radolfzell. Die strengen Besuchsregelungen im Pflegeheim Hospital zum Heiligen Geist entfallen ab Mittwoch, 1. Juli. »Wir freuen uns für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, dass sie nun wieder öfter und länger mit ihren Angehörigen zusammen sein können. Die monatelange soziale Isolation war einschneidend«, so Markus Bonserio, Leiter des Pflegeheims Hospital zum Heiligen Geist.
Dennoch hat der Schutz der Bewohner weiterhin höchste Priorität. Ab dem 1. Juli gelten gemäß der aktuellen Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen folgende Regelungen:
Bewohner können pro Tag nun Besuch von bis zu zwei Personen empfangen. Dabei sind die Besuchszeiten nicht mehr zeitlich beschränkt. Die Besuche sollen im Bewohnerzimmer oder im Innenhof stattfinden. Der Besuch in Gemeinschaftsbereichen ist ausgeschlossen.
Außerdem müssen beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsspender stehen in den Eingangsbereichen zur Verfügung. Zur Nachverfolgung eines möglichen Infektionsgeschehens müssen alle Besucher ihre Kontaktdaten auf entsprechenden Formularen hinterlassen. Die erhobenen Daten werden nach vier Wochen vernichtet, der Datenschutz wird gewährleistet.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während der gesamten Besuchs- und Aufenthaltszeit ist verpflichtend. Im Innenhof kann, sofern der Mindestabstand zu anderen Bewohnern der Einrichtung eingehalten wird, auf das Tragen einer MNB verzichtet werden. Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Bewohnern, zum Personal und zu anderen Personen einhalten.
Besuche von Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, sind weiterhin untersagt.
Die Bewohner können die Einrichtung wieder jederzeit verlassen, sollen jedoch weiterhin bei der Einrichtung angezeigt werden. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nach der Rückkehr ist nicht mehr verpflichtend, so dass die Bewohner ohne Einschränkungen am Gemeinschaftsleben teilnehmen können.
Die Öffnung der Tagespflege nach den gültigen Regelungen der Verordnung wird derzeit vorbereitet.
- Graziella Verchio
Autor:Redaktion aus Singen |
Kommentare