Seit kurzem ist auch hier wieder mehr möglich
Lockerungen für Musikschule und Milchwerk

Milchwerk | Foto: Das Radolfzeller Milchwerk. swb-Bild: Archiv
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Radolfzell. Seit dem 7. Juni wird in der Städtischen Musikschule wieder Einzel- und Gruppenunterricht bis 20 Personen in Präsenzform angeboten. Nach etwa sieben Monaten, in denen ausschließlich Online-Unterricht möglich war, nähern sich die Bedingungen wieder dem Normalbetrieb an, teilt der Fachbereich Kultur der Stadtverwaltung Radolfzell mit. Allerdings müssen bis auf weiteres alle Schülerinnen und Schüler einen negativen Corona-Test vorlegen, bzw. eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen. Ohne diesen Nachweis ist der Zugang zum Unterricht nicht möglich. Musikgarten und Eltern-Kind-Gruppen können derzeit noch nicht stattfinden. Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen gibt es unter: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Auch im Milchwerk können nach fast sechsmonatiger Pause wieder (Kultur-)Veranstaltungen verschiedenster Art stattfinden. Durch die inzidenzabhängigen Öffnungsschritte des Landkreises Konstanz sind seit dem 7. Juni wieder Veranstaltungen (Kultur, Vereine, etc.) unter Berücksichtigung folgender Punkte möglich: Veranstaltungen innen dürfen mit bis zu 250 Personen stattfinden. Für Messen, Ausstellungen und Kongresse gilt die Regel: Eine Person pro 7 Quadratmeter. Jede/r Besucher/in muss einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorlegen, bzw. eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen. Für die jeweiligen Veranstaltungen sind entsprechende Hygienekonzepte vorhanden. Die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktnachverfolgung bleiben bestehen.

Alle aktuellen öffentlich stattfindenden Veranstaltungen sowie Informationen zu den Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen im Milchwerk gibt es unter www.milchwerk-radolfzell.de/aktuelles

Je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Ausschlaggebend für Änderungen der Corona-Regeln ist die Inzidenz des Landkreises Konstanz, die das Landesgesundheitsamt ermittelt. Der Landkreis Konstanz muss anhand dieser Werte amtlich feststellen, dass eine Inzidenz über- bzw. -unterschreitung im Sinne der aktuell gültigen Corona-Verordnung vorliegt und Schließungen bzw. Öffnungen zur Folge hat. Informationen vom Landkreis gibt es unter www.lrakn.de/coronavirus

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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