Stadtverwaltung lockert die Zügel bei der Corona-Verordnung
Keine Maskenpflicht mehr für den Wochenmarkt

Mundschutz | Foto: Auch der Kappedeschle hielt sich an die Maskenpflicht. Diese ist nun zumindest für den Wochenmarkt gelockert. Trotzdem empfielt die Stadtverwaltung weiterhin das Tragen. swb-Bild: Salamon
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  • Foto: Auch der Kappedeschle hielt sich an die Maskenpflicht. Diese ist nun zumindest für den Wochenmarkt gelockert. Trotzdem empfielt die Stadtverwaltung weiterhin das Tragen. swb-Bild: Salamon
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Radolfzell. Gute Nachrichten im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Zahlen vermeldete Anfang der Woche die Stadtverwaltung Radolfzell. Gemäß den Angaben des Landkreises wurde seit dem 17. April keine Neuinfektion in Radolfzell festgestellt. Die Stadtverwaltung hat sich aufgrund der stabilen Lage dazu entschieden, die Maskenpflicht auf dem Radolfzeller Wochenmarkt ab Mittwoch, 13. Mai, aufzuheben.

Empfehlung zum Tragen bleibt bestehen

Trotz der Abschaffung der Maskenpflicht für den Markt empfiehlt die Stadtverwaltung den Besuchern des Wochenmarktes jedoch weiterhin freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um die mögliche Verbreitung des Virus weiter zu reduzieren. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zudem weiterhin einzuhalten, so die Mitteilung aus dem Rathaus.

Weitere Einrichtungen geöffnet

Ab sofort sind das ehemalige Herzenbad sowie der nahegelegene Skateplatz wieder geöffnet. Die Öffnung des Grillplatzes im Herzen ist jedoch erst ab dem 18. Mai zusammen mit den anderen öffentlichen Grillplätzen auf der gesamten Gemarkung vorgesehen. Besonders wichtig ist, dass auch dort die allgemeinen Verhaltens- und Kontaktregeln gelten. Wenn zum Beispiel ein Grillplatz bereits durch Personen aus zwei verschiedenen Haushalte belegt ist, können keine weiteren hinzukommen. Auch das Kneippbecken im Mettnaupark kann ab 18. Mai wieder genutzt werden.

Bolzplätze hingegen müssen laut Corona-Verordnung noch landesweit geschlossen bleiben. Auch der Mettnauturm sei bis auf weiteres nicht zugänglich, da dort der Mindestabstand beim Auf- und Abstieg nicht eingehalten werden könne.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass auch weiterhin die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln geboten bleibt. Das Baden außerhalb der Bäder ist am Seeufer grundsätzlich nicht gestattet.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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