CDU-Bundestagsabgeordneter weiß um die direkte, kompetente Betreuung
Jung setzt sich für Apotheken vor Ort ein

Böhringer Apotheke Andreas Jung  | Foto: Der Bundestagsabgeordnete Andreas Jung hat eine klare Meinung zum Apothekensterben in ländlichen Regionen. swb-Bild: Archiv
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Radolfzell. Nachdem das WOCHENBLATT in seiner jüngsten Ausgabe berichtete, dass die einzige Apotheke in Böhringen bis zur Mitte des Jahres ihre Türen schließen wird und auch eine einjährige Suche nach einem Nachfolger ergebnislos blieb, meldete sich nun der CDU-Bundestagsabgeordnete, Andreas Jung, in einem Schreiben an die WOCHENBLATT-Redaktion zu Wort.
»Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören neben einer gut erreichbaren medizinischen Infrastruktur auch Apotheken vor Ort. Dabei geht es nicht ausschließlich um die Abgabe von Medikamenten und die fachkompetente Beratung in Gesundheitsfragen. Apotheken sind gleichermaßen auch Kontaktpunkt und Begegnungsstätte. Damit nehmen sie neben anderen öffentlichen Einrichtungen der Nahversorgung eine wichtige Funktion im sozialen Gefüge einer Kommune ein. Für den Erhalt ortsnaher Apotheken sprechen deshalb aus meiner Sicht nicht nur gesundheitspolitische Argumente sondern eben auch Aspekte von Lebensqualität und Attraktivität eines Orts.
Als ein Grund für die Geschäftsaufgabe wird der Internet-Versandhandel genannt. Die Apothekerinnen und Apothekern aus der Region weisen immer wieder darauf hin, was die Konkurrenz mit ausländischen Versandhandelsapotheken und deren Rabatten für sie bedeutet: Es geht um Existenzen. Verschärft wurde diese Problematik durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober 2016, in dem entschieden wurde, dass EU-ausländische Versandapotheken bei der Lieferung rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Deutschland nicht an die hier geltende Arzneimittelpreisverordnung gebunden seien. Konkret bedeutet das, dass ausländische Versender vom deutschen Apothekenverkaufspreis abweichen dürfen und damit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil bei der Preisgestaltung genießen. Begründet wurde dies seitens der Richter unter anderem damit, dass im Falle von Apotheken der Versandhandel unter Umständen die einzige Möglichkeit sei, einen Zugang zum deutschen Markt zu erlangen und der Preis das Mittel, um überhaupt mit den Apotheken vor Ort in Wettbewerb treten zu können.
Es ist allerdings ein ungleicher Wettbewerb: Die Apotheke vor Ort hat durch Personal und Infrastruktur viel höhere Kosten als die Versandapotheke. Und auch jene Patienten, die den Versandhandel in Anspruch nehmen, erwarten selbstverständlich, dass die Apotheke vor Ort für sie da ist – wenn die Post einmal nicht rechtzeitig kommt oder bei Notfällen, auch nachts und am Wochenende. Aus diesem Grund trete ich dafür ein, den Versandhandel dieser rezeptpflichtigen Medikamente zu verbieten.
Bereits bei der Bekanntgabe des Urteils kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Widerstand an. Für uns als Union war klar, dass nur durch ein nationales Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Arzneimittel eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung Tag und Nacht gewährleisten werden kann. Ein hierzu vorgelegter Gesetzesentwurf konnte jedoch bis Ende der letzten Legislaturperiode nicht verabschiedet werden, da er an der SPD scheiterte.
Wir haben die Forderung daraufhin in unser Wahlprogramm im Bundestagswahlkampf aufgenommen. Auch bei vielen Terminen und Veranstaltungen hier vor Ort war das Thema und ich habe mich entsprechend klar positioniert.
Diese Position haben wir nun auch mit Nachdruck in die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD eingebracht – und uns durchgesetzt. Darin heißt es wörtlich: »Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.« (S. 97, Zeile 4574 f.). Wir werden jetzt entschieden darauf dringen, dass das genauso umgesetzt wird.
Eine weitere Frage ist das Vergütungssystem für Apotheken. Auch hier muss die neue Bundesregierung ran. Es muss überprüft werden, welche Anpassungen bei der Vergütungsstruktur notwendig sind, damit der Betrieb einer Apotheke und die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben auch künftig ein wirtschaftliches Auskommen ermöglicht. Die in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegten Preiszuschläge und Preise für Apotheken müssen dafür einer grundlegenden Revision unterzogen werden. Hierzu hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium Ende letzten Jahres ein Gutachten vorgelegt. Anhand der vorgelegten Ergebnisse wird nun zu diskutieren sein, welche Anpassungen notwendig sind.
Nun hoffe ich, dass die SPD-Mitglieder der »Groko« zustimmen und eine neue Bundesregierung sich alsbald an die Arbeit machen kann.«

- Matthias Güntert

Autor:

Redaktion aus Singen

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