Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission wird eingeleitet
Hürden bleiben hoch
Radolfzell. Die rechtlichen Hürden bleiben hoch: Um in Sachen Geburtshilfe am Radolfzeller Krankenhaus Rechtssicherheit zu erhalten, muss die Stadt Radolfzell ein so genanntes Notifizierungsverfahren einleiten. Darauf besteht der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) als Betreiber des Hegau-Bodensee Klinikums. Dem GLKN reicht, um abschließende Sicherheit zu erhalten, ein Rechtsgutachten nicht aus. Vielmehr muss das Notifizierungsverfahren sicherstellen, dass die Leistungen der Stadt nicht eventuell wegen Verstoßes gegen EU-Beihilferecht zurückzufordern sind. Eine solche Rückforderung würde dem GLKN großen wirtschaftlichen Schaden zufügen, so die Begründung des GLKN. Kürzlich hatten sich die Beteiligten – Regierungspräsidium Freiburg, Landkreis Konstanz, Stadt Radolfzell und GLKN – auf Einleitung des Notifizierungsverfahrens verständigt.
Das Ergebnis dieses Verfahrens ist entweder, dass keine Beihilfe vorliegt, oder dass diese im Rahmen eines Betrauungsaktes der Stadt Radolfzell gegenüber der gemeinnützigen Krankenhausbetriebsgesellschaft Hegau-Bodensee-Klinikum mbH zulässig ist. Stadt und Landkreis teilen sich die Kosten des Verfahrens.
Der Begriff der Notifizierung beschreibt ein Verfahren, in dem die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission und in einigen Fällen auch die anderen Mitgliedstaaten über einen Rechtsakt in Kenntnis setzen müssen, bevor dieser als nationale Rechtsvorschrift Geltung entfalten kann. Landrat Frank Hämmerle und Oberbürgermeister Martin Staab verständigten sich zudem auf einen Anwalt, der das Verfahren auf den Weg bringt. Er hat die Arbeit aufgenommen und arbeitet mit Nachdruck am Notifizierungsverfahren.
Der Landkreis Konstanz geht davon aus, dass das Verfahren voraussichtlich nach ungefähr drei Monaten abgeschlossen sein wird. Sollte das Notifizierungsverfahren allerdings negativ ausgehen, stehe der Landkreis weiter als Besteller der geburtshilflichen Leistung zur Verfügung, so der Landrat. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, ruht der Antrag auf Genehmigung des vorgelegten Bestellervertrages beim Regierungspräsidium.
- Matthias Güntert
Autor:Redaktion aus Singen |
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