Radolfzell präzisiert Vorgaben zur Alltagsmaskenpflicht/ Bußgelder bei Nichtbeachtung
Hier heißt es jetzt "Maske auf!"

Alltagsmasken | Foto: Ab Montag gilt an vielen Orten die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Dafür eignen sich solche selbstgenähten "Alltagsmasken". swb-Bild: dh
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Radolfzell. Spätestens ab Montag heißt es ganz offiziell an vielen Orten: „Maske auf!“ Die Baden-Württembergische Landesregierung schreibt ab dem 27. April das Tragen von sogenannten Alltagsmasken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr vor. Zum Wochenende informierte die Radolfzeller Stadtverwaltung, dass sie die Regeln, wann genau eine solche Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss weiter präzisiert hat.

Wann Mund und Nase bedeckt sein müssen

So gilt die Maskenpflicht während des Einkaufs und Aufenthalts auf dem Radolfzeller Wochenmarkt sowie beim sonstigen Betreten des Marktbereichs . Auch innerhalb von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen müssen ab Montag Mund und Nase bedeckt sein. „Voraussichtlich ab dem 4. Mai wird das Rathaus wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein“, erklärte Oberbürgermeister Martin Staab in einem Pressegespräch. Durch die neue Regelung darf es aber nur noch mit Alltagsmaske betreten werden. Das gilt aber nicht nur für Verwaltungsstellen sondern auch für Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Kinderbetreuungseinrichtungen, die Stadtbibliothek und andere Einrichtungen. Auch in Schulen gilt die Maskenpflicht, wobei dies für den Schulbetrieb selbst von der Schulleitung geregelt wird.

Dienstleistungen und Arztbesuche

Beim Aufsuchen von Dienstleistungen, insbesondere im Versicherungsgewerbe, in Banken und Sparkassen, Bausparkassen, Poststellen und sonstiger Beratungsdienstleistungen muss ebenfalls ab Montag eine Alltagsmaske getragen werden. Wie Holger Vetter, der Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste bei der Stadtverwaltung Radolfzell ergänzt müssen auch Handwerker und andere Dienstleister, die Privatwohnungen aufsuchen eine Alltagsmaske tragen, da hier sonst die Möglichkeit bestünde, das Virus von außen in die Wohnung zu tragen. Zu guter Letzt sind auch beim Aufsuchen von Arztpraxen, Kliniken, Behandlungsräumen von Heil- und Hygieneberufen und medizinischer Fußpflege, Geschäftsräumen von Optikergeschäften, Hörgeräteakustikern, Sanitätshäusern, Apotheken und Drogerien Masken zu tragen.

Bußgelder werden kommen

Zunächst gelte noch eine „Schonfrist“, was die Bußgelder bei Nichtbeachten der Vorschrift angehe, macht Staab deutlich. Bis zum 4. Mai werden nur Verwarnungen erteilt, ab dann werden aber Bußgelder fällig, so der Rathauschef. „Ich halte das für die richtige Entscheidung. Wenn man Lockerungen will, muss man im Moment bestimmte Einschränkungen in Kauf nehmen“, ist er überzeugt.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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