Ordnungsruf von Oberbürgermeister Staab kam zu spät
Gericht gibt Lehmann recht

Foto: Hielt an seiner Feststellungsklage gegen OB Martin Staab fest und erhielt vom Verwaltungsgericht Freiburg Recht: FGL-Fraktionssprecher Siegfried Lehmann. swb-Bild: Archiv
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Radolfzell (gü). Der Disput zwischen Radolfzells Oberbürgermeister Martin Staab und FGL-Fraktionssprecher Siegfried Lehmann hat seine finale Runde erreicht: Der Ordnungsruf, den Oberbürgermeister Staab gegen Stadtrat Lehmann ausgesprochen hatte, erfolgte zu spät. Zu diesem Urteil kommt das Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht gab damit Lehmanns Klage, die er gegen das Radolfzeller Stadtoberhaupt erhoben hatte, recht.
Von einem Sieg möchte der FGL-Politiker allerdings nicht sprechen, wie er im Gespräch mit dem WOCHENBLATT verriet: »Mit dem Urteil ist das Thema für mich erledigt. Ich erwarte keine öffentliche Entschuldigung. Es geht jetzt darum, mit der Thematik professionell umzugehen und weiter auf professioneller Basis im Gemeinderat zusammenzuarbeiten. Schließlich sind wir beide gewählte Volksvertreter«, sagte er.
Zum Hintergrund: Seit Juni 2015 schwelt die Auseinandersetzung zwischen Staab und Lehmann. Damals hatte Lehmann dem Stadtoberhaupt Zensur und Einflussnahme auf das Amtliche Mitteilungsblatt der Stadt vorgeworfen. In einer weiteren Sitzung des Rates am 6. Oktober hatte Lehmann – im Rahmen der Diskussion um die Bürgerbefragung zur Seetorquerung – die Verwaltungsspitze um Staab scharf kritisiert: Der FGL-Sprecher sprach damals von einer »kommunalen Verfassungskrise« und zweifelte an der Summe der Fördermittel für die Seetorquerung. Diese Äußerungen hatten Staab dazu veranlasst, Lehmann zur Ordnung zu rufen (das WOCHENBLATT berichtete).
Überhaupt - so betont Lehmann - sei der Ordnungsruf überzogen gewesen. »Welchen Zweck hat ein Ordnungsruf nach so langer Zeit?«, fragt sich Lehmann. Auch eine Rücknahme des Ordnungsrufes zu Beginn des Jahres hatte Lehmann nicht dazu veranlasst, seine Klage gegen Staab zurückzuziehen. »Da Oberbürgermeister Staab in einer Pressemitteilung zur formalen Rücknahme seines nachträglichen Ordnungsrufes seine Vorwürfe und Androhungen mir gegenüber aufrecht erhält und ankündigt, dass er derart verbale Entgleisungen nicht dulden werden und er öffentlich androhte, sollte es weitere Verfehlungen geben, werde er mich auch künftig zur Ordnung rufen, musste ich zur Wahrung meiner Rechte als Gemeinderat an meiner Feststellungsklage festhalten«, begründet Lehmann diesen Schritt.
OB Staab akzeptierte nach eigenen Angaben das Urteil des Gerichtes, und werde - wie er gegenüber dem WOCHENBLATT hervorhob - nicht in die nächst höhere Instanz gehen. »Die Konsequenz ist, dass ich bei weiteren verbalen Entgleisungen in Zukunft nicht mehr so viel Zeit verstreichen lassen werde und wenn nötig, im Sinne einer zielführenden Zusammenarbeit von Verwaltung und Gemeinderat, sofort zur Ordnung rufe«, so Staab. Zudem möchte er mit FGL-Stadtrat Lehmann keinen Streit um Rechthaberei austragen – Staab ging es, nach eigenen Angaben, beim Erteilen des Ordnungsrufes lediglich darum, Ordnung und Anstand in der Sitzung wiederherzustellen. Angesprochen auf sein Verhältnis zu Lehmann, bemerkte Staab, dass er zu Beginn seiner Amtszeit mehrere Versuche unternommen, mit Lehmann ins Gespräch zu kommen. »Bedauerlicherweise haben diese jedoch nicht gefruchtet. Staab würde gerne mit der Fraktion zusammenarbeiten, sieht allerdings aufgrund der beschriebenen Erfahrungen im Miteinander mit Siegfried Lehmann seine Möglichkeiten, auf diesen zuzugehen, als erschöpft an«, wird Staab in einer Presseerklärung aus dem Rathaus zitiert. Gericht gibt Lehmann recht
Ordnungsruf von Oberbürgermeister Staab kam zu spät
Radolfzell (gü). Der Disput zwischen Radolfzells Oberbürgermeister Martin Staab und FGL-Fraktionssprecher Siegfried Lehmann hat seine finale Runde erreicht: Der Ordnungsruf, den Oberbürgermeister Staab gegen Stadtrat Lehmann ausgesprochen hatte, erfolgte zu spät. Zu diesem Urteil kommt das Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht gab damit Lehmanns Klage, die er gegen das Radolfzeller Stadtoberhaupt erhoben hatte, recht.
Von einem Sieg möchte der FGL-Politiker allerdings nicht sprechen, wie er im Gespräch mit dem WOCHENBLATT verriet: »Mit dem Urteil ist das Thema für mich erledigt. Ich erwarte keine öffentliche Entschuldigung. Es geht jetzt darum, mit der Thematik professionell umzugehen und weiter auf professioneller Basis im Gemeinderat zusammenzuarbeiten. Schließlich sind wir beide gewählte Volksvertreter«, sagte er.
Zum Hintergrund: Seit Juni 2015 schwelt die Auseinandersetzung zwischen Staab und Lehmann. Damals hatte Lehmann dem Stadtoberhaupt Zensur und Einflussnahme auf das Amtliche Mitteilungsblatt der Stadt vorgeworfen. In einer weiteren Sitzung des Rates am 6. Oktober hatte Lehmann – im Rahmen der Diskussion um die Bürgerbefragung zur Seetorquerung – die Verwaltungsspitze um Staab scharf kritisiert: Der FGL-Sprecher sprach damals von einer »kommunalen Verfassungskrise« und zweifelte an der Summe der Fördermittel für die Seetorquerung. Diese Äußerungen hatten Staab dazu veranlasst, Lehmann zur Ordnung zu rufen (das WOCHENBLATT berichtete).
Überhaupt - so betont Lehmann - sei der Ordnungsruf überzogen gewesen. »Welchen Zweck hat ein Ordnungsruf nach so langer Zeit?«, fragt sich Lehmann. Auch eine Rücknahme des Ordnungsrufes zu Beginn des Jahres hatte Lehmann nicht dazu veranlasst, seine Klage gegen Staab zurückzuziehen. »Da Oberbürgermeister Staab in einer Pressemitteilung zur formalen Rücknahme seines nachträglichen Ordnungsrufes seine Vorwürfe und Androhungen mir gegenüber aufrecht erhält und ankündigt, dass er derart verbale Entgleisungen nicht dulden werden und er öffentlich androhte, sollte es weitere Verfehlungen geben, werde er mich auch künftig zur Ordnung rufen, musste ich zur Wahrung meiner Rechte als Gemeinderat an meiner Feststellungsklage festhalten«, begründet Lehmann diesen Schritt.
OB Staab akzeptierte nach eigenen Angaben das Urteil des Gerichtes, und werde - wie er gegenüber dem WOCHENBLATT hervorhob - nicht in die nächst höhere Instanz gehen. »Die Konsequenz ist, dass ich bei weiteren verbalen Entgleisungen in Zukunft nicht mehr so viel Zeit verstreichen lassen werde und wenn nötig, im Sinne einer zielführenden Zusammenarbeit von Verwaltung und Gemeinderat, sofort zur Ordnung rufe«, so Staab. Zudem möchte er mit FGL-Stadtrat Lehmann keinen Streit um Rechthaberei austragen – Staab ging es, nach eigenen Angaben, beim Erteilen des Ordnungsrufes lediglich darum, Ordnung und Anstand in der Sitzung wiederherzustellen. Angesprochen auf sein Verhältnis zu Lehmann, bemerkte Staab, dass er zu Beginn seiner Amtszeit mehrere Versuche unternommen, mit Lehmann ins Gespräch zu kommen. »Bedauerlicherweise haben diese jedoch nicht gefruchtet. Staab würde gerne mit der Fraktion zusammenarbeiten, sieht allerdings aufgrund der beschriebenen Erfahrungen im Miteinander mit Siegfried Lehmann seine Möglichkeiten, auf diesen zuzugehen, als erschöpft an«, wird Staab in einer Presseerklärung aus dem Rathaus zitiert.

- Matthias Güntert

Autor:

Redaktion aus Singen

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