Weitere Verbesserungen beim Parken in Radolfzell
Für ein Mehr an Mobilität
Radolfzell. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben die ersten Monate seit dem Inkrafttreten des neuen Mobilitätskonzeptes reflektiert und auch Anregungen aus der Bürgerschaft einfließen lassen. Um die Mobilität in Radolfzell noch weiter zu verbessern, wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
In den Parkzeitzonen mit der Parkhöchstdauer von einer und vier Stunden (siehe schematische Darstellung unten) erfolgt die Abrechnung der Parkgebühren ab Dezember 2017 im Halbstundenrhythmus. In diesem eng an der Altstadt liegenden Bereich können so noch mehr Menschen für kurze Erledigungen möglichst nah am Geschäft oder Arzt parken und zahlen lediglich für die kurze Parkdauer. Die Parkgebühren betragen dann 50 Cent für 30 Minuten Parken und wie bisher einen Euro für eine Stunde.
Dauerparkschein-Inhaber, die durch die städtebauliche Situation in der Altstadt besonders von der Parkplatzproblematik betroffen sind und aufgrund der dort hochfrequentierten Parkflächen keinen Parkplatz finden, sind in Ausnahmefällen berechtigt, auch die benachbarten Flächen zu nutzen, auf denen Langzeitparken möglich ist. Diese Ausnahmeregelung soll Bewohnern der Altstadt besonders bei Tagen mit erhöhtem Parkdruck beispielsweise durch Veranstaltungen, eine Ausweichmöglichkeit bieten.
Parken mit Dauerparkschein ist grundsätzlich auf dem Parkplatz am ehemaligen Güterbahnhof, der Tiefgarage Untertor (Stadtwerke), dem Parkdeck Friedrich-Werber-Straße (Bahnhof), dem Parkplatz am Kapuzinerweg und dem Messeplatz möglich. Auf allen anderen Parkflächen berechtigen Dauerparkscheine nicht fürs Parken.
- Matthias Güntert
Autor:Redaktion aus Singen |
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