Stadtverwaltung geht gegen nächtliches Feiern vor
Feierverbot auf der Mettnau
Radofzell. Seit den Lockerungen der Corona-Regeln kehrt schrittweise Normalität ein. Allerdings hat sich damit auch das Verhalten der Menschen merklich verändert, denn viele Menschen halten sich nun vermehrt im Freien auf. Insbesondere weil Diskotheken und Clubs weiterhin geschlossen sind, wurde auch das nächtliche Feiern ins Freie verlagert. Die öffentlichen Flächen sind nun zunehmend vermüllt und es kommt vereinzelt zu Beschädigungen in den Parkanlagen, informiert die Stadtverwaltung.
In den vergangenen Wochen kam es auf den Grünflächen der Halbinsel Mettnau vor allem in den Abend- und Nachtstunden zu Gruppenbildung feiernder Menschen – und zwar noch häufiger als dies in den letzten Jahren der Fall war. An einigen Orten ist bereits eine sich regelmäßig treffende Partyszene entstanden.
»Wir müssen jetzt handeln, damit die Zustände unter diesen besonderen Corona-Bedingungen nicht wie andernorts ausarten. Eigentlich selbstverständliche Verhaltensweisen sind leider für einige Menschen nicht selbstverständlich und wir müssen sie verordnen«, begründet Oberbürgermeister Martin Staab die Maßnahme. »Gegen friedliches Feiern mit Musik in Zimmerlautstärke zu normalen Zeiten haben wir rein gar nichts. Wir freuen uns, dass unsere öffentlichen Flächen so gut angenommen werden und zur Freizeitgestaltung beitragen«, ergänzt er.
Allgemeinverfügung gilt ab sofort
Zum Schutz der Nachtruhe der Bewohner der Halbinsel Mettnau, der Patienten der Medizinischen Reha-Einrichtungen, METTNAU, des Krankenhauses des Verbundes des Hegau-Bodensee-Klinikums sowie der Gäste der auf der Mettnau ansässigen Beherbergungsbetriebe, hat die Stadt das nächtliche Feiern auf öffentlichen Flächen der Halbinsel Mettnau per Allgemeinverfügung untersagt:
In der Zeit von 22 bis 7 Uhr ist lautstarkes Feiern verboten. Dies gilt insbesondere für lautes Singen, Schreien oder die Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten.
Zudem gilt im öffentlichen Raum auf der gesamten Halbinsel, wie überall am See, ein Glasverbot. Das bedeutet, dass Glasflaschen, Gläser und sonstige Behältnisse aus Glas während des ganzen Tages nicht mitgeführt oder verwendet werden dürfen. Eine entsprechende Beschilderung wird an markanten Orten auf der Mettnau vorgenommen. Ausgenommen vom Glasverbot sind konzessionierte Freiausschankflächen und der Öffentlichkeit nicht zugängliche Privatgelände.
Um den Nachschub an Glas zu unterbinden, wird den Gaststättenbetreibern in diesem Bereich untersagt, Getränke in Glasbehältnissen über die Straße nach außerhalb ihrer konzessionierten Flächen abzugeben oder zu verkaufen. Es ist verboten, öffentliche Grünanlagen, Straßen, Wege, Plätze und Flächen durch Abfälle zu verunreinigen.
Die Maßgaben der Allgemeinverfügung gelten auf der Halbinsel Mettnau, östlich der Karl-Wolf-Straße, in der Strandbadstraße und im Schießhüttenweg. Für einen Aufenthalt am Seeufer stehen neben dem Kurpark in Radolfzell zum Beispiel die Grillwiese, das Herzenbad und der Skateplatz zur Verfügung. Die Einhaltung der Regelungen wird durch die Polizei und die Ortspolizeibehörde kontrolliert und geahndet.
- Graziella Verchio
Autor:Redaktion aus Singen |
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